Common use of Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors Clause in Contracts

Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors. 10.1 Eine Außerbetriebnahme des Konnektors wird durchgeführt, wenn der Konnektor vom Kunden aus eigener Entscheidung mehr als vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ge- nutzt wird (z. B. Schließung der Praxis), der Vertrag über den VPN-Zugangsdienst und die TI-Serviceleistungen endet oder PT nach den AGB oder diesen BesGB dazu berechtigt ist. 10.2 Will der Kunde den Konnektor außer Betrieb nehmen, hat er dies PT anzuzeigen. PT wird den Kunden über die Folgen einer Außerbetriebnahme aufklären und insbesondere darauf hinweisen, dass durch die Sperrung des Zertifikats der Konnektor aus Sicherheitsgründen dauerhaft ohne Wertausgleich unbrauchbar gemacht werden muss und nicht wieder in Be- trieb genommen werden kann. 10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die TI-Komponenten eigenmächtig außer Betrieb zu nehmen oder nicht qualifizierte Dritte eigenmächtig mit der Außerbetriebnahme zu beauftragen. 10.4 Die Außerbetriebnahme erfolgt nach diesen BesGB und der Begleitdokumentation. Sie wird durch PT oder einen von PT beauftragten DVO in den Praxisräumlichkeiten des Kunden vor- genommen. Der DVO nimmt eine Deregistrierung des Konnektors vom VPN-Zugangsdienst vor und führt den Konnektor sodann über die sichere Lieferkette zum Hersteller zurück. Parallel dazu erfolgt eine nichtumkehrbare Sperrung der Zertifikate des Konnektors zentral durch PT. 10.5 Der Kunde wird alle für eine erfolgreiche Außerbetriebnahme erforderlichen Mitwirkungs- handlungen vornehmen. Insbesondere gewährt er dem Mitarbeiter des DVO Zugang zu allen für die Außerbetriebnahme erforderlichen Gerätschaften und Einrichtungen der Praxis. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Außerbetriebnahme erforderlichen Erklärungen abzu- geben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem DVO als Besitzmittler den erfolgreich außer Betrieb genommen Konnektor zu übergeben und PT damit das Eigentum an dem Konnektor zu verschaffen. 10.6 Dem Kunden steht im Fall der Außerbetriebnahme unbeschadet des Alters und der Nutzungszeit des Konnektors keine Entschädigung, kein Wertersatz oder eine sonstige Kompensation für die Außerbetriebnahme und Rückgabe des Konnektors zu. 10.7 PT ist berechtigt, für den bei PT entstehenden Aufwand der Außerbetriebnahme eine Vergü- tung nach Preisliste zu verlangen. 10.8 PT ist berechtigt, den VPN-Zugangsdienst zu sperren, wenn der Konnektor außer Betrieb genommen worden ist, solange er nicht durch einen neuen Konnektor ersetzt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors. 10.1 10.1. Eine Außerbetriebnahme des Konnektors wird durchgeführt, wenn der Konnektor vom Kunden aus eigener Entscheidung mehr als vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ge- nutzt genutzt wird (z. B. Schließung der Praxis), der Vertrag über den VPN-Zugangsdienst und die TI-Serviceleistungen endet oder PT DATAMED nach den AGB oder diesen BesGB dazu berechtigt ist. 10.2 10.2. Will der Kunde den Konnektor außer Betrieb nehmen, hat er dies PT DATAMED anzuzeigen. PT DATAMED wird den Kunden über die Folgen einer Außerbetriebnahme aufklären und insbesondere darauf hinweisen, dass durch die Sperrung des Zertifikats der Konnektor aus Sicherheitsgründen dauerhaft ohne Wertausgleich unbrauchbar gemacht werden muss und nicht wieder in Be- trieb Betrieb genommen werden kann. 10.3 10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die TI-Komponenten eigenmächtig außer Betrieb zu nehmen oder nicht qualifizierte Dritte eigenmächtig mit der Außerbetriebnahme zu beauftragen. 10.4 10.4. Die Außerbetriebnahme erfolgt nach diesen BesGB und der Begleitdokumentation. Sie wird durch PT DATAMED oder einen von PT DATAMED beauftragten DVO in den Praxisräumlichkeiten des Kunden vor- genommenvorgenommen. Der DVO nimmt eine Deregistrierung des Konnektors vom VPN-Zugangsdienst vor und führt den Konnektor sodann über die sichere Lieferkette zum Hersteller zurück. Parallel dazu erfolgt eine nichtumkehrbare Sperrung der Zertifikate des Konnektors zentral durch PTDATAMED. 10.5 10.5. Der Kunde wird alle für eine erfolgreiche Außerbetriebnahme erforderlichen Mitwirkungs- handlungen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Insbesondere gewährt er DATAMED bzw. dem Mitarbeiter des DVO Zugang zu allen für die Außerbetriebnahme erforderlichen Gerätschaften und Einrichtungen der Praxis. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Außerbetriebnahme erforderlichen Erklärungen abzu- gebenabzugeben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem DVO als Besitzmittler den erfolgreich außer Betrieb genommen Konnektor zu übergeben und PT DATAMED damit das Eigentum an dem Konnektor zu verschaffen. 10.6 10.6. Dem Kunden steht im Fall der Außerbetriebnahme unbeschadet des Alters und der Nutzungszeit des Konnektors keine Entschädigung, kein Wertersatz oder eine sonstige Kompensation für die Außerbetriebnahme und Rückgabe des Konnektors zu. 10.7 PT 10.7. DATAMED ist berechtigt, für den bei PT DATAMED entstehenden Aufwand der Außerbetriebnahme eine Vergü- tung Vergütung nach Preisliste zu verlangen. 10.8 PT 10.8. DATAMED ist berechtigt, den VPN-Zugangsdienst zu sperren, wenn der Konnektor außer Betrieb genommen worden ist, solange er nicht durch einen neuen Konnektor ersetzt wird.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen

Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors. 10.1 Eine Außerbetriebnahme des Konnektors wird durchgeführt, wenn der Konnektor vom Kunden aus eigener Entscheidung mehr als vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ge- nutzt genutzt wird (z. B. Schließung der Praxis), der Vertrag über den VPN-VPN- Zugangsdienst und die TI-Serviceleistungen endet oder PT VM nach den AGB oder diesen BesGB dazu berechtigt ist. 10.2 Will der Kunde den Konnektor außer Betrieb nehmen, hat er dies PT VM anzuzeigen. PT VM wird den Kunden über die Folgen einer Außerbetriebnahme aufklären und insbesondere darauf hinweisen, dass durch die Sperrung des Zertifikats der Konnektor aus Sicherheitsgründen dauerhaft ohne Wertausgleich unbrauchbar gemacht werden muss und nicht wieder in Be- trieb Betrieb genommen werden kann. 10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die TI-Komponenten eigenmächtig außer Betrieb zu nehmen oder nicht qualifizierte Dritte eigenmächtig mit der Außerbetriebnahme zu beauftragen. 10.4 Die Außerbetriebnahme erfolgt nach diesen BesGB und der Begleitdokumentation. Sie wird durch PT oder einen von PT VM beauftragten DVO in den Praxisräumlichkeiten des Kunden vor- genommenvorgenommen. Der DVO nimmt eine Deregistrierung des Konnektors vom VPN-VPN- Zugangsdienst vor und führt den Konnektor sodann über die sichere Lieferkette zum Hersteller zurück. Parallel dazu erfolgt eine nichtumkehrbare Sperrung der Zertifikate des Konnektors zentral durch PTVM. 10.5 Der Kunde wird alle für eine erfolgreiche Außerbetriebnahme erforderlichen Mitwirkungs- handlungen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Insbesondere gewährt er dem Mitarbeiter des DVO Zugang zu allen für die Außerbetriebnahme erforderlichen Gerätschaften und Einrichtungen der Praxis. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Außerbetriebnahme erforderlichen Erklärungen abzu- gebenabzugeben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem DVO als Besitzmittler den erfolgreich außer Betrieb genommen Konnektor zu übergeben und PT VM damit das Eigentum an dem Konnektor zu verschaffen. 10.6 Dem Kunden steht im Fall der Außerbetriebnahme unbeschadet des Alters und der Nutzungszeit des Konnektors keine Entschädigung, kein Wertersatz oder eine sonstige Kompensation für die Außerbetriebnahme und Rückgabe des Konnektors zu. 10.7 PT VM ist berechtigt, für den bei PT VM entstehenden Aufwand der Außerbetriebnahme eine Vergü- tung Vergütung nach Preisliste zu verlangen. 10.8 PT VM ist berechtigt, den VPN-Zugangsdienst und SIS zu sperren, wenn der Konnektor außer Betrieb genommen worden ist, solange er nicht durch einen neuen Konnektor ersetzt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telematik Infrastrukturleistungen