Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors. 10.1 Eine Außerbetriebnahme des Konnektors wird durchgeführt, wenn der Konnektor vom Kunden aus eigener Entscheidung mehr als vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ge- nutzt wird (z. B. Schließung der Praxis), der Vertrag über den VPN-Zugangsdienst und die TI-Serviceleistungen endet oder PT nach den AGB oder diesen BesGB dazu berechtigt ist.
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Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors. 10.1 10.1. Eine Außerbetriebnahme des Konnektors wird durchgeführt, wenn der Konnektor vom Kunden aus eigener Entscheidung mehr als vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ge- nutzt genutzt wird (z. B. Schließung der Praxis), der Vertrag über den VPN-Zugangsdienst und die TI-Serviceleistungen endet oder PT DATAMED nach den AGB oder diesen BesGB dazu berechtigt ist.
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Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors. 10.1 Eine Außerbetriebnahme des Konnektors wird durchgeführt, wenn der Konnektor vom Kunden aus eigener Entscheidung mehr als vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ge- nutzt genutzt wird (z. B. Schließung der Praxis), der Vertrag über den VPN-VPN- Zugangsdienst und die TI-Serviceleistungen endet oder PT VM nach den AGB oder diesen BesGB dazu berechtigt ist.
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