Common use of Außerordentliches Kündigungsrecht Clause in Contracts

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- recht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- ber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibt. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hat.

Appears in 12 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit Kapital- dienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtGe- schäftsbetrieb aufgibt oder seine Geschäftstätigkeit in wesentlicher Weise verändert; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum aus- gesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 5 contracts

Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündi- gungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige AnsprücheAnsprü- che, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt Rangrück- tritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarle- hensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit Kapitaldienstfä- higkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Geschäfts- betrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsge- mäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wo- chen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausge- sprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Ein- greifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung Rück- zahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 4 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibt. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten qualifizier- ten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen Bedin- gungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehens- geber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit Kapitaldienstfähig- keit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts Bauvorhabens unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Geschäfts- betrieb aufgibt; oder x. xxx Xxxxxxxxxxxxxxx seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsge- mäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wo- chen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgespro- chen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Ein- greifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table rentable Realisierung des Projekts Bauvorhabens unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen x. xxx Xxxxxxxxxxxxxxx seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffer 10.2 (Vertraulichkeit) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 9.1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 9.2. Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. wenn • der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. ; • der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibt• der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 9.3. Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4. Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtGeschäftsbetrieb aufgibt oder seine Geschäftstätigkeit in wesentlicher Weise verändert; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder verwendet; oder c. der Darlehensnehmer seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table rentable Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder verwendet; oder d. der Darlehensnehmer seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 8.1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht, § 314 BGB). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 7 unterliegen und er sie daher nur unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 8.2. Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. a) der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. b) der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen c) der Darlehensnehmer seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 5 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 8.3. Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 8.4. Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 9.2 (Vertraulichkeit) und 9.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtau- ßerordentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht ge- macht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder sei- nen Geschäftsbetrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühes- tens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührtun- berührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers ge- gen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 7.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 6 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 7.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 4 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 7.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 7.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 8.2 (Vertraulichkeit) und 8.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; oder d. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder der tatsäch- liche Ertrag der Immobilien in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren um mindes- tens 35 % negativ von den Planungsgrößen gemäß Wertgutachten abweicht; oder; c. der Darlehensnehmer seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbetrieb aufgibt; c. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table rentable Realisierung des Projekts Bauvorhabens unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint;; oder c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder x. xxx Xxxxxxxxxxxxxxx seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 8.1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 8.2. Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. wenn • der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. ; • der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Geschäftsbetrieb aufgibt; oder • der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 5 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 8.3. Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 8.4. Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 9.2. (Vertraulichkeit) und 9.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. wenn - der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. ; - der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibt- der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 7.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt Rangrück- tritt nach Ziffer 8 6 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 7.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 4 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt bliebt unberührt. 9.3 7.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 9.1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht, § 314 BGB). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher nur unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 9.2. Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. a) der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. b) der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen c) der Darlehensnehmer seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 5 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 9.3. Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4. Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtau- ßerordentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht ge- macht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder sei- nen Geschäftsbetrieb aufgibt; oder x. xxx Xxxxxxxxxxxxxxx seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühes- tens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührtun- berührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers ge- gen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 8.1. Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtKündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 7 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 8.2. Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDarlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind;; oder b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Geschäftsbetrieb aufgibt. ; Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer 8.3. Ein wichtiger Grund, der den Darlehensnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 9.2 (vorbehaltlich des Eingrei- fens der RangrücktrittsklauselVertraulichkeit) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hatund 9.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtau- ßerordentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht ge- macht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder sei- nen Geschäftsbetrieb aufgibt; oder x. xxx Xxxxxxxxxxxxxxx seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühes- tens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührtun- berührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers ge- gen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder verwendet; oder c. der Darlehensnehmer seinen Geschäftsbe- trieb aufgibtunter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hat.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 7 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Außerordentliches Kündigungsrecht. 9.1 8.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- rechtaußeror- dentliches Kündigungsrecht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige sons- tige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten quali- fizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 8.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- berDar- lehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb Ge- schäftsbetrieb aufgibt; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht ver- tragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frü- hestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 8.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 8.4 Ein wichtiger Grund, sofern diese der den Darlehensnehmer zu vertreten hatzur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen