Außerordentliches Kündigungsrecht. Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine berechtigte Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will. Bei einfachen -also weder vorsätzlich noch grob fahrlässigen- Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Auftragnehmer den Verstoß abstellen kann.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Außerordentliches Kündigungsrecht. (1) Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag den Bedingungen dieses Abschnitts (N) nicht nachkommtnach- kommt, Bestimmungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine berechtigte Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will. .
(2) Bei einfachen -also – also weder vorsätzlich vorsätzlichen noch grob fahrlässigen- fahrlässigen – Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Auftragnehmer Auf- tragnehmer den Verstoß abstellen kann.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsbedingungen
Außerordentliches Kündigungsrecht. Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, datenschutzgesetzliche Bestimmungen vorsätzlich o- der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine berechtigte Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will. Bei einfachen -also einfa- chen – also weder vorsätzlich vorsätzlichen noch grob fahrlässigen- fahrlässigen – Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Auftragneh- mer eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Auftragnehmer den Verstoß abstellen kann.
Appears in 1 contract