Common use of AVV-Ergänzung Clause in Contracts

AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch innerhalb des AVV in dem Geltungsbereich AVVGesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Job-Ticket zusätzlich im Geltungsbereich des blau markierten Gebietes (vgl. Karte 1) als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmungen des VRR- FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes FahrradTicket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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Samples: Tarifbestimmungen

AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (FirmenTicket Firmen- Ticket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch innerhalb des AVV in dem Geltungsbereich AVVGesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmenent- nehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisen- bahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werdenwer- den, dass ein Job-Ticket zusätzlich dann auch im Geltungsbereich des blau rot markierten Gebietes (vgl. Karte 1) als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR-VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmungen Bestimmun- gen des VRR- VRR-FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes FahrradTicket Zu- satzTicket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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Samples: Tarifbestimmungen

AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter:innenMitarbeiter*innen, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-FirmenTicket- Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket Fir- menTicket dann auch innerhalb des AVV in dem Geltungsbereich AVVGesamt als Fahrtberechtigung Fahrtbe- rechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter:innenMitarbeiter*innen, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart verein- bart werden, dass ein Job-Ticket zusätzlich dann auch im Geltungsbereich des blau rot markierten Gebietes (vgl. Karte 1) als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR-VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmungen Bestimmun- gen des VRR- VRR-FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes FahrradTicket Fahr- radTicket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen w und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket hnen (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-FirmenTicket- Vertrages erwerben, kann zwischen zw schen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein e n FirmenTicket dann auch innerhalb des AVV in dem gewählten Geltungsbereich AVVNord(Kreis Heinsberg) oder AVVGesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Job-Ticket zusätzlich dann auch im Geltungsbereich des blau rot markierten Gebietes (vgl. Karte 1) als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR-VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmungen des VRR- VRR-FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes FahrradTicket Zusatzticket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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