Common use of AVV-Ergänzung Clause in Contracts

AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter*innen, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket- Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Fir- menTicket dann auch innerhalb des AVV in dem Geltungsbereich AVVGesamt als Fahrtbe- rechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter*innen, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern verein- bart werden, dass ein Job-Ticket dann auch im Geltungsbereich des rot markierten Gebietes als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmun- gen des VRR-FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes Fahr- radTicket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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Samples: www.vrr.de

AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter*innenMitarbeiter, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen w und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket hnen (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket- Vertrages erwerben, kann zwischen zw schen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Fir- menTicket e n FirmenTicket dann auch innerhalb des AVV in dem gewählten Geltungsbereich AVVNord(Kreis Heinsberg) oder AVVGesamt als Fahrtbe- rechtigung Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter*innenMitarbeiter, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern verein- bart vereinbart werden, dass ein Job-Ticket dann auch im Geltungsbereich des rot markierten Gebietes als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmun- gen Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes Fahr- radTicket Zusatzticket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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Samples: www.regiobahn.de

AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter*innenMitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket- FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Fir- menTicket FirmenTicket dann auch innerhalb des AVV in dem Geltungsbereich AVVGesamt als Fahrtbe- rechtigung Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter*innenMitarbeiter:innen, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern verein- bart vereinbart werden, dass ein Job-Ticket dann auch zusätzlich im Geltungsbereich des rot blau markierten Gebietes (vgl. Karte 1) als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmun- gen Bestimmungen des VRR-VRR- FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes Fahr- radTicket FahrradTicket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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Samples: www.stoag.de

AVV-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter*innenMitarbeiter, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (FirmenTicket Firmen- Ticket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket- FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Fir- menTicket FirmenTicket dann auch innerhalb des AVV in dem Geltungsbereich AVVGesamt als Fahrtbe- rechtigung Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmenent- nehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des VRR-FirmenTickets. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisen- bahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für alle Mitarbeiter*innenMitarbeiter, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-Ticket-Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern verein- bart werdenvereinbart wer- den, dass ein Job-Ticket dann auch im Geltungsbereich des rot markierten Gebietes als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der VRR- Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmun- gen des VRR-FirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes Fahr- radTicket Zu- satzTicket sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen. Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.

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Samples: www.regio-bahn.de