Basisbetragssatz Musterklauseln

Basisbetragssatz. Es ist sodann die Rechtmässigkeit des Basisbetragssatzes zu beurteilen. Die Vorinstanz legt den Basisbetragssatz bei der Beschwerdeführerin als erfolgreicher Schutznehmerin auf 8% des erzielten Umsatzes fest, woraus ein Basisbetrag von Fr. (...) resultiert. Gegenüber Xxxxxxxxxx und Implenia als schützenden Unternehmen erachtet die Vorinstanz einen Basisbetrag von Fr. (...) als angemessen (vgl. Verfügung, Rz. 146 ff.). Hieraus ergibt sich für Xxxxxxxxxx und Implenia ein Basisbetragssatz von knapp 4%. haltensabstimmung nicht beteiligt gewesen seien. Wenn die Beschwerde- führerin trotzdem den Zuschlag erhalten habe, beweise das nur, dass sie das beste Angebot abgegeben und sich gegen starke Konkurrenz durch- gesetzt habe (vgl. Beschwerde, Rz. 87 f.).
Basisbetragssatz. Es ist sodann die Rechtmässigkeit des Basisbetragssatzes zu beurteilen. Insgesamt sei der jeweilige Kartellrechtsverstoss hinsichtlich der Projekte (...) und (...) als schwerwiegend zu werten (vgl. Verfügung, Rz. 123, 150 ff. [(...)], Rz. 294 ff. [(...)]). Den Verstoss in Bezug auf das Projekt (...) stufte die Vorinstanz als mittel- schwer ein, weil das Projekt aufgrund äusserer Umstände nicht durchge- führt worden sei (vgl. Verfügung, Rz. 374, 416 ff. [(...)]).