Bauen Musterklauseln

Bauen. Deshalb wird Rödermark auf absehbare Zeit auch keine neuen Wohnbaugebiete ausweisen. Der Vorrang gebührt der Entwicklung im Innenbereich unserer Stadtteile. Wir befürworten den öffentlich geförderten dezentralen Wohnungsbau. • Belebung der Ortsmitten • verbunden mit Ansiedlung von Handel und Gewerbe • Angebote für junge Familien • Entwicklung von Formen altersgerechten Wohnens Es gibt in unserer Stadt zahlreiche brachliegende Grundstücke, die einer neuen Nutzung zugeführt werden sollten: • Festplatz Ober-Roden (Projekt betreutes Wohnen) • Odenwaldstraße gegenüber Bahnhof • Das Areal an der Ober-Rodener Strasse (JUZ/BA) wird gem. Beschluss durch eine betreute Wohnanlage in Zusammenarbeit mit der Caritas entwickelt. In Folge daraus ist die bisherige Anlage "Mühlengrund" bzw. das Areal Mühlengrund/Schillerstrasse ebenfalls einer städtebaulichen Entwicklung zu zuführen. • Umwandlung der Fläche Kapellenstraße von Gewerbe- in Mischgebiet und u.a. die Beförderung des Projektes „Mehrgenerationenhaus“ gemäß der Ausarbeitung der Abiturientengruppe der Xxxxxx-xxx-Xxxx-Xxxxxxxx-Schule • Für das Areal am "Alten Gaswerk" sowie das weitere Verfahren „Am Hainchesbuckel" werden nach Prüfung einvernehmliche Lösungen hergestellt. (s. auch "Verkehr") Wir befürworten • die Fortsetzung der Ortskernsanierung in Ober-Roden nach Norden bis zur Einmündung Mainzer Straße, nach Süden bis zum Rathausplatz sowie Weiterentwicklung der Marktplatzgestaltung. • die Aufwertung der Seitenstraßen im Ortskern Ober-Roden unter Einbeziehung der Interessen der Anwohner • die Weiterentwicklung des Ortskerns Ober-Roden mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz des erhaltenswerten Bestands unter Berücksichtigung von Anreizen zur Eigeninitiative. • Die Veränderungen an der Hauptstraße im Ortsteil Waldacker werden nach den beschlossenen Plänen umgesetzt. Die Option zur Errichtung einer dritten Bushaltestelle wird ca. zwei Jahre nach dem Umbau der Straße erneut geprüft. • Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Ober-Roden und Aufwertung des Bahnhofsumfeldes in Urberach • die Erhaltung des städtebauliches Ensembles am Rathausplatz in Ober- Roden • die städtebauliche Entwicklung des City-Hotel-Areals an der Xxxxxx-Xxxxx- Straße in Urberach • die Weiterentwicklung des Leitbilds der Stadt Rödermark in ökologischer und familienfreundlicher Richtung unter Mitwirkung möglichst vieler Bürger Für Bauwillige, die auf von der Stadt erworbenen Grundstücken Null-Energie- Häuser errichten wollen, sollten ü...
Bauen. Stadtplätze Wir wollen die begonnene Qualifizierung der Stadtplätze fortsetzen. Dazu sind in den unterschiedlichen Quartieren die Stadtplätze sukzessive umzugestalten und mit größerer Aufenthaltsqualität zu versehen. Dies gilt insbesondere für den Olivaer Platz, wo wir den begonnenen Wettbewerb fort- und umsetzen wollen und für den Bundesplatz, wo wir langfristige massive Umgestaltungen des Verkehrsraums prüfen werden. Auch beim Adenauerplatz/südliche Wilmersdorfer Straße sehen wir noch Optimierungspotential; hier wird geprüft, ob eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs, etwa durch Einrichtung einer Begegnungszone, erreicht werden kann. Durch eine ansprechende Stadtgestaltung soll der Bundesplatz zu einem Platz mit höherer Aufenthaltsqualität werden. Dazu ist zu prüfen, wie die Bundesallee stadtverträglich umgebaut werden kann, - als ein Beispiel, um weitere verkehrsreiche Plätze des Bezirks zu entlasten und deren Attraktivität zu erhöhen. Den Hardenbergplatz wollen wir als Stadtplatz und Eingang zum Zoo neu entdecken, ihn aber gleichzeitig als Verkehrsplatz mit verbesserten Umsteigebeziehungen erhalten. Eine ggf. von einem privaten Investor zu errichtende Tiefgarage darf dabei nicht wesentlich mehr als die derzeit auf dem Platz befindliche Anzahl an Stellplätzen erhalten (maximal 300 Stellplätze, gemäß BVV-Beschluss). Eine Neugestaltung des Platzes darf nicht zu einer Privatisierung des öffentlichen Raumes führen. Die Aufenthaltsqualität des Xxxxx-Xxxxxx-Platzes soll durch eine bessere Erreichbarkeit der Insel erhöht werden. Der Radverkehr wird in beiden Richtungen um den Platz geführt. Der KLAUSENERPLATZ - ÖKOKIEZ 2020 wird mit einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit weitergeführt. Dazu werden die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Modellvorhaben des Ökokiezes unterstützt. Das Bezirksamt wird die Finanzierung eines Klimaschutzmanagers beantragen, den erforderlichen Eigenanteil fordern wir beim Senat ein.
Bauen. Potsdam hat sich zu einem hochattraktiven Wohn- und Geschäftsstandort entwickelt. Die Bevölkerungszahlen steigen weiter. Mit dem schnellen Bevölkerungszuwachs entstehen Konflikte durch erhöhte Bedarfe an Wohnungen, Infrastruktur und Mobilität. Potsdam muss das Wachstum sozialverträglich und zugleich ökologisch nachhaltig gestalten. Deshalb planen SPD, Grüne und Linke: ⮚ das Baulandmodell unter Hinzuziehung des realen Potsdamer Demografie-Index weiterzuentwickeln. ⮚ Wohnen, soziale und Verkehrsinfrastruktur und Gewerbe werden nur noch zeitlich parallel entwickelt und geplant. ⮚ 30 Prozent des Wohnungsbauaufkommens soll als geförderter sozialer Wohnungsbau ausgeführt werden. ⮚ Wir wollen ein ökologisches, wirtschaftliches und nachhaltiges Flächenmanage- ment. Bei Zielkonflikten sind Werkstattverfahren durchzuführen. ⮚ Energetische Bauleitplanung gehört ab sofort in alle neuen Bauleitpläne. ⮚ Behutsam verdichten durch Geschoss- vor Einzelbebauung. Reihengaragenflächen, Supermärkte und andere eingeschossige Gewerbebauten werden für Wohnbe- bauung unter Einbeziehung der Eigentümer geprüft. ⮚ Es soll eine Funktionsanalyse zur Verdichtung und Gewinnung von öffentlichem Raum stattfinden mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger u.a. durch Werkstattverfahren. ⮚ Neubauvorhabend sollen die landschaftliche und baukulturelle Qualität Potsdams berücksichtigen. ⮚ (3D-)Visualisierung für stadtbildprägende Bauten werden eingesetzt. ⮚ Die Möglichkeit von begrünten Hausdächern oder -wänden, insbesondere an städtischen Gebäuden, wird geprüft. ⮚ Die Stellplatzsatzung überarbeiten wir und regeln dabei auch Größe, Lage und Ausstattung von Fahrradabstellplätzen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.