Betreutes Wohnen-Definition

Betreutes Wohnen. Das sind barrierefreie, eigenständige Wohnungen in integrativen Wohnanlagen gemeinnütziger Bauvereinigungen oder in einem an ein Pflegeheim nach dem Pflegeheimgesetz angegliederten eigenen Wohngebäude oder in Pflegeheime integrierte eigenständige Wohnungen, die jedenfalls über einen eigenen Zugang verfügen und für deren Bewohner keine Tagesstruktur bereitgestellt wird, sondern diese nur ambulant betreut werden. Zielgruppe sind Menschen mit nachgewiesenem Pflege- bzw. Betreuungsbedarf, welche aber mit Hilfe einer ambulanten Betreuung selbständig wohnen können, damit der Übergang in spezialisierte vollstationäre Betreuungsformen verzögert oder sogar überflüssig gemacht werden kann. Zum Mietvertrag ist verpflichtend ein Grund- betreuungsvertrag oder eine Leistungsvereinbarung über die ambulante Betreuung abzuschließen, welche zumindest einmal wöchentlich eine aufsuchende Betreuung einschließt und tagsüber eine telefonische Erreichbarkeit sicherstellt. Die Mindest- standards, vorgegeben von der Abteilung Soziales und Integration (IVa) sind einzuhalten. Sonderkontingente mit Wohnungsvergaberecht für soziale Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Alle Wohnungen werden über die jeweilige Standortgemeinde gemäß der aktuell gültigen Wohnungsvergaberichtlinie nach vorheriger Wohnungsbewerbung und Erfassung im Wohnungswerberprogramm vergeben. Betreuungseinheiten sind auf Grund des ambulanten Betreuungsansatzes nur in einem an ein Heim angegliederten eigenen Wohngebäude oder in Heime integrierte eigen- ständige Wohnungen vorzusehen, wenn diese aus konzeptionellen Gründen für die Pflege bzw. Betreuung notwendig sind. Dann können zusätzlich zu den Wohnungen ein Betreuungsraum und/oder zu den normalen Erschließungsflächen zusätzliche Begegnungsflächen geschaffen werden. Diese Flächen können abweichend von Z. 14 zur Berechnung des Förderungskredits als Nutzfläche mitberücksichtigt werden. Bei „betreuten Wohnungen“ können abweichend von Z. 15 auch Küchen als Kosten anerkannt werden. Jedes Projekt muss bereits in der Konzeptphase mit der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) und der Abteilung Soziales und Integration (IVa) hinsichtlich Bedarf, Betreuungskonzept und Grundbetreuungsvertrag bzw. Leistungsvereinbarung abgeklärt werden.
Betreutes Wohnen. “ fehlte im Vertragsent- wurf. Sinnvolle Ergänzung analog VR Hinteres Lei- mental.

Examples of Betreutes Wohnen in a sentence

  • Betreutes Wohnen ist ein ambulantes Hilfeangebot zur Förderung der selbständigen Lebensführung für Menschen mit Behinderung.

  • Gemäß dem abgeschlossenen „Mietvertrag über Betreutes Wohnen für Senioren“ ist die Zahlung von Finanzierungsdarlehen vereinbart.

  • Voraus- setzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind.

  • Außerdem erhöhte sich im Geschäftsjahr 2013 das Ergebnis aus Pflege und Betreutes Wohnen um EUR 3,3 Mio.

  • Im Geschäftssegment Pflege und Betreutes Wohnen bewirtschaftet und vermarktet der Deutsche Wohnen Konzern ganz überwiegend im Eigentum der Konzerngesellschaften stehende Pflege- und Wohnimmobilien für Senioren unter der Marke KATHARINENHOF®.

  • Betrachtet man Investitionen im erweiterten Bereich der Healthcare-Immobilien, wozu neben Pflegeheimen auch Gesundheitsimmobilien und Betreutes Wohnen gezählt werden, betrug das Transaktionsvolumen im Jahr 2021 sogar 4,43 Mrd.

  • Stellt die Stadt Flächen zur Errichtung öffentlich nutzbarer Gebäude (z.B. Betreutes Wohnen) zur Verfügung, sind diese Standards ebenso bindend.

  • Ort, Datum Unterschrift Bewohner/in Buchs, Unterschrift AZ Suhrhard Xxxxxx Xxxxxxx, Geschäftsführerin Tarifblatt Betreutes Wohnen (Gültig ab 01.

  • Xxxxxx werden wir ermuntern, sowohl Betreutes Wohnen als auch Seniorenwohngemeinschaften mit Serviceleistungen verstärkt zu realisieren.

  • Das operative Geschäft ist unterteilt in die Segmente Wohnungsbewirtschaftung, Verkauf sowie Pflege und Betreutes Wohnen, die in den folgenden Gesellschaften organisiert sind: • Die Deutsche Wohnen Management GmbH verantwortet die Bereiche Steuerung, Mietenmanagement, Forderungsmanagement sowie das Service Center.

Related to Betreutes Wohnen

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.