Mängelrüge Musterklauseln

Mängelrüge. Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die der AG gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage ab Entdeckung des Mangels.
Mängelrüge. Der Besteller ist sofort nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene Mängel hat er binnen 10 Tagen nach Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach Entdeckung, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfrist. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behoben. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Besteller die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungen. 3. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragen. 4. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werden. 6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem v...
Mängelrüge. Wir haben die Mängel des Vertragsgegenstandes, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Unsere Mängeluntersuchungs- und Mängelrügeobliegenheit beschränkt sich auf die Untersuchung der quantitativen Angaben am betreffenden Lieferschein und auf die bei der Anlieferung visuell erkennbaren Transportschäden (optische Mängel). Im Übrigen wird die Mängeluntersuchungs- und Mängelrügeobliegenheit abbedungen und der Lieferant verzichtet ausdrücklich auf den Einwand der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Mängelrüge nach § 377 HGB. Zahlungen von uns stellen keine Anerkennung der Mangelfreiheit dar.
Mängelrüge. Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
Mängelrüge. Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen.Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemes- xxxxx Xxxxx eine Wiedergutmachung des Schadens.
Mängelrüge. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
Mängelrüge. 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er das Saatgut unverzüglich spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- pflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Bekanntwerden gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils 2 Werktage.
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die E.ON gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
Mängelrüge. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden.