Baukostenzuschüsse (BKZ) gemäß § 9 AVBWasserV. (1) Im Zuge der Erstellung eines Netzanschlusses sowie bei einer Leistungserhöhung ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss beträgt maximal 70 % der nach § 9 AVBWasserV ansetzbaren Kosten.
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Samples: Auftrag Zur Trennung Eines Wasserhausanschlusses Mit / Ohne, www.n-ergie-netz.de, www.n-ergie-netz.de