Baureinigung Musterklauseln

Baureinigung. 2.19.1 Der Arbeitsplatz ist laufend zu säubern (besenrein zu halten). Abfall, Xxxxxx und alle nicht benötigten Baustoffe, Geräte und dergleichen sind von der Baustelle zu entfernen.
Baureinigung. 18.1 Der VERTRAGSPARTNER hat seinen Arbeitsplatz laufend (d.h. mind. einmal wöchentlich) zu säubern sowie Abfall, Xxxxxx und alle seine nicht benötigten Baustoffe und Geräte von der Baustelle zu entfernen.
Baureinigung. 7.1. O ile strony nie ustalą inaczej, ZB jest zobowią- zany do uprzątnięcia z terenu budowy wszyst- kich pozostałości i zanieczyszczeń związanych z realizowanym przez niego świadczeniem. Po- wstałe przy tym odpady ZB w sposób należyty przesortuje, wywiezie i zutylizuje zgodnie z przepisami ustawowymi oraz wymogami za- wartymi w wytycznych DBL 9606 w wersji ob- owiązującej w chwili zawarcia umowy. 7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der AN alle im Zusammenhang mit seiner Leistung anfallenden Rückstände und Verunreinigungen beseitigen. Dabei entstehende Abfälle muss er ordnungsgemäß sortieren, abtransportieren und entsprechend den gesetzlichen Vorschrif- ten und denen der DBL 9606 in der bei Ver- tragsschluss aktuellen Fassung entsorgen.
Baureinigung. 8.1 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, muss der AN alle im Zusammenhang mit seiner Leistung anfallenden Rückstände und Verunreinigungen beseitigen. Dabei entstehende Abfälle muss er ordnungsgemäß sortieren, abtransportieren und ent- sprechend den gesetzlichen Vorschriften und denen der DBL 9606 in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung entsorgen.
Baureinigung. Gründliche Reinigung aller Räumlichkeiten, inkl.Fenster, Türen, Küchen- kombination und Sanitärapparate vor dem Bezug der Wohnungen.
Baureinigung. Jeder Handwerker ist verpflichtet, die von seinen Arbeiten herführenden Verunreinigungen laufend zu entfernen (mindestens 1 x wöchentlich). Wird dies versäumt, so steht dem AG das Recht zu, diese Verunreinigungen durch dritte Personen auf Kosten aller Auftragnehmer entfernen zu lassen und werden dafür 0,25 % der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
Baureinigung. Vor der Hausübergabe wird im gesamten Haus eine Bauschlussreinigung durchgeführt. Das Haus wird besenrein übergeben. Eine Feinreinigung wird nicht durchgeführt.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.