Baustoffe Musterklauseln

Baustoffe. Ausführung und Prüfung der fertigen Leistung
Baustoffe. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Ergebnisse der Überwachung der Ausgangsstoffe durch die anerkannten Überwachungsstellen, bei Gesteinskörnungen auch die Ergebnisse der werks- eigenen Produktionskontrolle, jeweils unverzüglich zu übergeben.
Baustoffe. Das für den Spritzbeton maßgebende Anforderungsprofil ergibt sich aus DIN EN 14487/DIN 18551 in Verbindung mit DIN EN 206-1/DIN 1045-2 sowie den nachstehenden zusätzlichen Anforde- rungen. Dabei sind die Anforderungen für alle dem Bauteil gemäß Tabelle 0.1 zugeordneten Expositi- onsklassen einzuhalten.
Baustoffe. Im Rahmen der Eignungsprüfung sind die in Tabelle 4.1 für die jeweilige Beanspruchung festge- legten sowie ggf. in der Leistungsbeschreibung zusätzlich geforderten Eigenschaften nachzuweisen.
Baustoffe. Das Betonersatzsystem besteht aus dem Spritzmörtel/Spritzbeton und ggf. dem Korrosions- schutz.
Baustoffe. Die Baustoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den aner- kannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Fabrikate oder Lieferanten vor und kann der Unternehmer die Verantwortung für deren Eignung nicht übernehmen, muss er den Bauherrn abmah- nen.
Baustoffe. 1. Außer wenn etwas anderes vereinbart wurde, finden auf die Annahme und Anlieferung von Baustoffen der Erlass zur Bodenqualität sowie die Regelung zur Bodenqualität und alle damit zusammenhängende Gesetz- und/oder Regelgebung Anwendung. 2. Die andere Vertragspartei wird alle administrativen Verpflichtungen erfüllen, die der Erlass zur Bodenqualität sowie die Regelung zur Bodenqualität und alle damit zusammenhängende Gesetz- und/ oder Regelgebung stellen.
Baustoffe. Es dürfen nur solche Spritzmörtel/Spritzbetone verwendet werden, für die ein projektspezifischer Nachweis der Verwendbarkeit gemäß den entsprechenden Vorgaben der Leistungsbeschreibung vor- liegt und deren Übereinstimmung mit den im Rahmen des Nachweises der Verwendbarkeit untersuch- ten und bewerteten Spritzmörteln/Spritzbetonen nachgewiesen ist (siehe Abschnitte 1.4, 1.6.1 und 5.6). Die Spritzmörtel/Spritzbetone müssen an das Festigkeits- und Verformungsverhalten des Beton- untergrunds angepasst sein. Für Spritzmörtel/Spritzbeton gemäß Tabelle 0.4, Zeile 1, gelten die An- forderungen gemäß (328) und (346) gleichermaßen.
Baustoffe. Materiali da costruzione