Baustoffe Musterklauseln

Baustoffe. 3.6.2 Ausführung und Prüfung der fertigen Leistung
Baustoffe. 1. Außer wenn etwas anderes vereinbart wurde, finden auf die Annahme und Anlieferung von Baustoffen der Erlass zur Bodenqualität sowie die Regelung zur Bodenqualität und alle damit zusammenhängende Gesetz- und/oder Regelgebung Anwendung.
Baustoffe. (397) Es dürfen nur solche Spritzmörtel/Spritzbetone verwendet werden, für die ein projektspezifischer Nachweis der Verwendbarkeit gemäß den entsprechenden Vorgaben der Leistungsbeschreibung vor- liegt und deren Übereinstimmung mit den im Rahmen des Nachweises der Verwendbarkeit untersuch- ten und bewerteten Spritzmörteln/Spritzbetonen nachgewiesen ist (siehe Abschnitte 1.4, 1.6.1 und 5.6). Die Spritzmörtel/Spritzbetone müssen an das Festigkeits- und Verformungsverhalten des Beton- untergrunds angepasst sein. Für Spritzmörtel/Spritzbeton gemäß Tabelle 0.4, Zeile 1, gelten die An- forderungen gemäß (328) und (346) gleichermaßen.
Baustoffe. 7.1 Alle zu verarbeitenden Baustoffe und Materialien müssen eine einwandfreie Qualität aufweisen, sich für die ihnen zugedachte Bestimmung eignen und den an sie gestellten Anforderungen genügen.
Baustoffe. (295) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Ergebnisse der Überwachung der Ausgangsstoffe durch die anerkannten Überwachungsstellen, bei Gesteinskörnungen auch die Ergebnisse der werks- eigenen Produktionskontrolle, jeweils unverzüglich zu übergeben.
Baustoffe. (330) Das für den Spritzbeton maßgebende Anforderungsprofil ergibt sich aus DIN EN 14487/DIN 18551 in Verbindung mit DIN EN 206-1/DIN 1045-2 sowie den nachstehenden zusätzlichen Anforde- rungen. Dabei sind die Anforderungen für alle dem Bauteil gemäß Tabelle 0.1 zugeordneten Expositi- onsklassen einzuhalten.
Baustoffe. (373) Im Rahmen der Eignungsprüfung sind die in Tabelle 4.1 für die jeweilige Beanspruchung festge- legten sowie ggf. in der Leistungsbeschreibung zusätzlich geforderten Eigenschaften nachzuweisen.
Baustoffe. (392) Das Betonersatzsystem besteht aus dem Spritzmörtel/Spritzbeton und ggf. dem Korrosions- schutz.
Baustoffe. Mitversichert gegen Schäden durch Brand und Blitzschlag sind Baugeräte, Bauhilfsgeräte und Baustoffe auf dem versicherten Grundstück, soweit sie zur Errichtung, Sanierung und Erweiterung des Wohnhauses oder eines landwirtschaftlichen Gebäudes dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen oder diesem unter Eigentumsvorbehalt übergeben wurden. Die Ersatzleistung erfolgt zum Zeitwert. (Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu weiteren bestehenden Transportversicherungen) Schäden durch Verlust oder Beschädigung von in Fahrzeugen transportiertem Vieh durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion und Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug sind mitversichert. Ein Transportmittelunfall liegt vor, wenn das Transportmittel durch ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis eine Sachbeschädigung erleidet. Gedeckt ist der Transport innerhalb Österreichs inkl. Grenzverkehr ins Ausland bis maximal 50 km (Luftlinie). Die dokumentierte Versicherungssumme gilt pro Fahrzeug, das zum Schadenszeitpunkt auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Für den Fall, dass eines dieser Kraftfahrzeuge defekt ist, gilt die genannte Summe auch pro Ersatzfahrzeug.