Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Appears in 3 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 2.500 EUR.
Appears in 3 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 45. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und oder Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Appears in 2 contracts
Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 45. BBR – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht als privater Eigentümer, Besitzer, HalterXxxxxx, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und oder Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 3.000 EUR.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 45. BBR – die gesetzliche gesetz- liche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, HalterHal- ter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und oder Entladen des Pkws oder Anhängers An- hängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversiche- rung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 3.000 EUR.
Appears in 1 contract
Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 45. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und oder Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werdenwer- den. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und PflegearbeitenPflegearbei- ten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 3.000 EUR.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- Reinigungs - und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 2.500 EUR.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung