Common use of Be- und Entladeschäden von Kfz Clause in Contracts

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 5. – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.

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Samples: www.pferd-versichert.de, www.gothaer.de

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 54. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz-Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 2.500 EUR.. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 1.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. Als Kraftfahrzeuge gelten:

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Samples: degenia.de, www.kopter-profi.de

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 54. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz-Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 10.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. Als Kraftfahrzeuge gelten:

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Samples: degenia.de, degenia.de

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 54. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz-Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 2.500 EUR.. gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 1.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. Als Kraftfahrzeuge gelten:

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Samples: degenia.de

Be- und Entladeschäden von Kfz. Versichert ist – abweichend von A IV. 54. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten. Xxxxxxx am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz-Kfz- Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.

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