Be- und Entladevorgänge. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Beladevorgang um den Vorgang handelt, bei dem die sich in unmittelbarer Nähe der Fahrzeuge befindlichen Waren angehoben werden, um sie im und/oder auf ihnen ablegen oder -stellen zu können, und beim Entladen um den umgekehrten Vorgang. Die Be- und Entladerisiken bei Transporten mit Tankfahrzeugen oder sonstigen mit Spezialvorrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sind Gegenstand der besonderen Bestimmungen, die in den Artikeln 7.1.6.1 und 7.1.6.2 unter „Spezialtransport“ aufgeführt sind.
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