Common use of Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes Clause in Contracts

Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes. Für die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentli- chen Dienstes gelten die Bestimmungen des letztgültigen Positiv- / Negativ- Kataloges für die Tarifgruppe B der Kraftfahrtversicherung. Die Voraussetzungen sind vom Antragsteller und / oder dessen ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le- benspartner zu erfüllen. Der Tarif für Senioren richtet sich vornehmlich an nicht mehr erwerbstätige Personen, kann aber auch von jeder Privatperson abgeschlossen werden. Der Arbeits-Rechtsschutz ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Streitigkei- ten aus einer geringfügigen Beschäftigung, dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäfti- gungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für eventuell mitversicherte Personen. Mitversichert sind die minderjährigen Enkelkinder sowie die unverheirate- ten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft le- benden volljährigen Enkelkinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

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Samples: vermittler.ks-auxilia.de, besserberater.de, rsv-bedingungen.de

Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes. Für die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentli- chen Dienstes gelten die Bestimmungen des letztgültigen Positiv- / Negativ- Kataloges für die Tarifgruppe B der KraftfahrtversicherungKraftfahrt-Versicherung. Die Voraussetzungen sind vom Antragsteller und / oder dessen ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le- benspartner zu erfüllen. Der Tarif für Senioren richtet sich vornehmlich an nicht mehr erwerbstätige Personen, kann aber auch von jeder Privatperson abgeschlossen werden. Der Arbeits-Rechtsschutz ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Streitigkei- ten aus einer geringfügigen Beschäftigung, dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäfti- gungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für eventuell mitversicherte Personen. Mitversichert sind die minderjährigen Enkelkinder sowie die unverheirate- ten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft le- benden volljährigen Enkelkinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

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Samples: sdv-online.de