Wie können Sie den Vertrag beenden? Musterklauseln

Wie können Sie den Vertrag beenden?. Neben den unter Xxxxxx 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ab- lauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu, z.B. bei einer Beitragsanpassung oder einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahr- erhöhung. Auch nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie den Vertrag vorzeitig durch Kündigung beenden, falls wir unsere Leistungs- pflicht anerkannt oder abgelehnt haben. Ferner können wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir inner- halb von zwölf Monaten für mindestens drei Rechtsschutzfälle die Leis- tungspflicht bejaht oder abgelehnt haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den §§ 10, 11 und 13 der beigefügten AUXILIA ARB/2012.
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Sie als Versicherungsnehmer können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen. Erstmals ist eine Kündigung Ihres Vertrags zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von 24 Monaten nach Vertragsbe- ginn möglich. Danach können Sie zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, wobei das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt. Daneben haben Sie Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung. Einzelheiten zur Kündigung durch den Versicherungsnehmer finden Sie in §§ 13 und 16 Teil I der jeweiligen Allgemei- nen Versicherungsbedingungen.
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu, z.B. bei einer Beitragsanpassung, einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes; ferner können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn wir innerhalb von zwölf Monaten für mindestens zwei Rechtsschutzfälle die Leistungspflicht bejaht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte §§ 10, 11 und 13 ARB 2011. Weitere Einzelheiten finden Sie in den beiliegenden Unterlagen. Bei Rückfragen stehen wir sowie die für uns tätigen Versicherungsvermittler Ihnen gerne zur Verfügung.
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu, z.B. bei einer Beitragsanpassung, einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes; ferner können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir innerhalb von 24 Monaten für mindestens zwei Rechtsschutzfälle die Leistungspflicht bejaht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten ARB.
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmög- lichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungs- rechte zu, z. B. bei einer Beitragsanpassung, einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes. Einzelheiten entnehmen Sie bitte §§ 10, 11 und 13 der beigefügten RSB/RR 2016. Rechtsschutz für Eigentümer und Vermieter in Verbänden Stand: 01.01.2016
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu, z.B. bei einer Beitragsanpassung, einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes; ferner können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn wir innerhalb von zwölf Monaten für mindestens zwei Rechtsschutzfälle die Leistungspflicht bejaht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte §§ 10, 11 und 13 ARB 2010. Weitere Einzelheiten finden Sie in den beiliegenden Unterlagen. Bei Rückfragen stehen wir sowie die für uns tätigen Versicherungsvermittler Ihnen gerne zur Verfügung. Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unver- züglich und unmittelbar gegenüber der Badischen Rechtsschutzversicherung AG, Xxxxxxxxx Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Postanschrift 00000 Xxxxxxxxx, schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvoll- ständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres fristgerecht kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Einigen wir uns auf eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie bereits zum Ablauf des dritten Jahres fristgerecht kündigen. Näheres entnehmen Sie bitte § 8 D.A.S. ARB 2008. Sind mindestens zwei Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten, können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 13 D.A.S. ARB 2008. Sämtliche weiteren, auch vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten finden Sie in §§ 9 C Absatz 4, 10 A Absatz 8, B Absatz 6, C, 11, 12 Absatz 2, 13, 21 A Absatz 6, D Absatz 7, 26 A Absatz 7, B Absatz 5 D.A.S. ARB 2008.
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Sie können den Vertrag in Textform kündigen. Die Kündigung muss uns drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Versicherungsdauer zugegangen sein. Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn ▪ wir den Rechtsschutz ablehnen, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, ▪ wir für zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle Versicherungsschutz bestätigt haben, ▪ wir den Beitrag aufgrund der Treuhänderermittlung des Schadenbedarfs erhöhen oder ▪ sich der Beitrag wegen einer Gefahrerhöhung um mehr als 10 % erhöht oder wir die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen. Näheres entnehmen Sie den §§ 8, 10, 11 und 13 ARB 2011. Bedingungen und Klauseln Private Rechtsschutz- versicherung Stand 01.01.2011 Inhaltsverzeichnis zu den Bedingungen HG-RS, Privatgeschäft - Stand 01.2011 und Klauseln der privaten Rechtsschutzversicherungen 1.11 Vertragsbestimmungen Version Seite Paket Basis – Verkehrs-Rechtsschutz • Verkehrs-RS § 21 Absatz 1 8 • Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/Mehrere Fahrzeuge § 21 Absatz 8 8 Paket Basis – Privat-Rechtsschutz § 25 9 Paket Beruf § 25 Absatz 4 9 Paket Risiko Plus § 25 Absatz 7 9 Paket Basis – Privat und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/Mehrere Fahrzeuge § 26 9 Paket Beruf § 26 Absatz 4 10 Paket Risiko Plus § 26 Absatz 7 10 Paket Wohnen § 29 10 Paket Vermieten § 29 10 Paket Rundum Sorglos R 890:01 11 Besondere Bedingung zur Differenzdeckung R 920:08 13 2 § 13 In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? 7
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Neben der im vorangegangenen Punkt (Beginn und Ende des Versicherungsschutzes) beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages bestehen weitere Kündigungsrechte, z. B. das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben (Schadenfallkündigung) oder die Kündigung durch endgültigen Wegfall Ihres Versiche­ rungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17 bis 21 der Allgemeinen Versicherungs­ bedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0313). Übersicht Ihrer individuellen Vertragsdaten: Ihr Tarif: Ihre Produktlinie: Ihre Prämie: Ihre Vertragsdauer: 4 von 32 Verbraucherinformationen Informationen zum Versicherer
Wie können Sie den Vertrag beenden?. Sie als Versicherungsnehmer können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen. Erstmals ist eine Kündigung Ihres Vertrags zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von 24 Monaten nach Vertragsbe- ginn – bei Krankentagegeldtarifen zum Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsbeginn – möglich. Danach können Sie zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, wobei das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt. Daneben haben Sie Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung. Einzelheiten zur Kündigung durch den Versicherungsnehmer finden Sie in §§ 13 und 16 Teil I der jeweiligen Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. Produktinformationsblatt nach § 4 VVG-Informationspflichtenverordnung zum Optionstarif FlexiPro Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versi- cherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Wir empfehlen Ihnen, die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig zu lesen.