Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank Musterklauseln

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jewei- ligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (Annahme- frist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: – Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert. – Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. – Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. – Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. – Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online- Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart gel- tenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Beding- ungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer hierüber mittels Online Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. Die Bearbeitung der Onlinebanking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf der Onlinebanking-Seite der Bank oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Onlinebanking-Seite der Bank angegebenen oder im Preis-
Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. Stand: 25.05.2018 5.1 Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwick- lung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking- Seite der Ikano Bank oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt ge- gebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Ikano Bank angegebenen oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeit- punkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf ei- nen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bear- beitung beginnt erst an diesem Tag. 5.2 Die Ikano Bank wird den Auftrag nach Maßgabe der für die jeweilige Auf- tragsart geltenden Bedingungen ausführen, wenn folgende Ausführungsvo- raussetzungen vorliegen: 5.3 Liegen die o.g. Ausführungsvoraussetzungen nicht vor, wird die Ikano Bank den Auftrag nicht ausführen und den Kunden über die Nichtausführung und soweit möglich über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online- Banking, postalisch oder telefonisch informieren.
Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im »Preis- und Leistungsver- zeichnis« bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- Banking-Seite der Bank angegebenen oder im »Preis- und Leistungs- verzeichnis« bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an die- sem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungs- (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer hierüber mittels Online-Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Mög- lichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis Postbank“ bekannt gege- benen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- 9 Dieses Personalisierte Sicherheitsmerkmal bietet die Bank derzeit nicht an.
Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. 5.1 Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufs. Fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. 5.2 Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: • Die Identifizierungsunterlagen liegen der Bank vor. • Der Teilnehmer hat sich mit dem personalisierten Sicherheitsmerkmal autorisiert. • Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z.B. Überweisung) liegt vor. • Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. • Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z.B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen vor, führt die Bank die Online-Banking- Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus. 5.3 Liegen die Ausführungsbedingungen nicht vor, wird die Bank den Online- Banking-Auftrag nicht ausführen.
Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking- Aufträge erfolgt an den Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung). Geht der Auftrag nach der Annahmefrist ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung erfolgt erst an diesem Tag. (2) Wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: ⮚ der Teilnehmer hat sich mit seinem personalisierten Sicherheitsmerkmal und Authentifizierungsinstrument legitimiert ⮚ die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart liegt vor ⮚ das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten ⮚ das gesondert vereinbarte Online- Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten ⮚ die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichende Kontodeckung, korrekte Angabe IBAN & BIC ) liegen vor führt die Bank- die Online -Banking-Aufträge aus. (3) Liegen die oben genannten Ausführungsbedingungen nicht vor, wird die Bank den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen und dem Teilnehmer über die Nichtausführung und soweit möglich über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online - Banking eine Information zur Verfügung stellen.

Related to Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Ablehnung der Ausführung (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1) nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 2.2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.2 und Nummer 3.2.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. (2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stel- len und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. (3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Börse Stuttgart Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2019 jeweils für das am 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. September 2020 geendeten Zeitraum entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommenJahr endendJahr endend9-Monatszeit- 9-Monatszeit- Beträge betreffend Aktien) am 00.xx 00.xxxx endendraum endend Dezember Dezember am 00.xx 30. 2019 (geprüft) 2018 (geprüft) September September 2020 2019 (ungeprüft) (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss 4.362 3.767 3.341 3.297 Kommissionen und Gebühren 2.988 3.199 2.699 2.301 Vorsorge für Kreditausfälle 1.065 674 2.805 729 Gesamt netto Einkünfte 36.546 36.616 32.819 26.591 Ergebnis vor Steuern 10.583 12.481 6.938 8.262 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der7.897 9.860 4.553 6.173 Stammaktien Gewinn pro Stammktie (basic) 21,18 25,53 12,71 16,43 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken Markt- und Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Geschäftsaktivitäten und Branchenrisiken, operationelle Risiken und rechtliche, regulatorische und Reputationsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses verfallen die Faktor Zertifikate und der Wertpapierinhaber erleidet gegebenenfalls einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Faktor Zertifikate sind nur für sehr erfahrene Anleger mit einem sehr kurzen Anlagehorizont geeignet, die die mit Faktor Zertifikaten verbundenen Risiken bewusst eingehen. • Sofern ein Stop-Loss Ereignis eintritt, sehen die Xxxxxx Xxxxxxxxxxx eine untertägige Anpassung vor, die zu einer sofortigen Realisierung der erlittenen Verluste führt. • Der Basispreis wird regelmäßig angepasst, wobei sich die Anpassung negativ auf den Wert der Faktor Zertifikate auswirken kann. Anleger sollten beachten, dass sogar Seitwärtsbewegungen des Basiswerts (d.h. der Kurs des Basiswerts steigt und fällt abwechselnd) zu Kursverlusten führen können. Der Verlust ist umso größer, je höher der Hebel ist, je schwankungsintensiver die Seitwärtsbewegung vonstatten geht und je länger die Haltedauer im Hinblick auf die Faktor Zertifikate ist. • Der Wertpapierinhaber trägt das Risiko starker Preisschwankungen der Faktor Zertifikate, wobei insbesondere der Hebeleffekt als risikoerhöhendes Merkmal von Faktor Zertifikaten zu berücksichtigen ist. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. (in Millionen USD) Zum 31. Dezember2019 (geprüft) Zum 31. Dezember2018 (geprüft) Zum 30. September2020(ungeprüft) Summe der Aktiva 992.968 931.796 1.132.059 Unbesicherte Finanzverbindlichkeitenohne nachrangigeFinanzverbindlichkeiten 240.346 249.488 246.977 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 15.017 15.163 14.987 Forderungen an Kunden und sonstige 74.605 72.455 111.181 Verbindlichkeiten gegenüber Kundenund sonstigen 174.817 180.235 187.357 Gesamtverbindlichkeiten undEigenkapital der Anteilsinhaber 992.968 931.796 1.132.059 Harte Kernkapitalquote (CET1) 9,5 8,3 9,5 Gesamtkapitalquote 13,0 11,8 13,0 Verschuldungsquote (Tier 1) 4,0 4,0 4,0 • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: