Common use of Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank Clause in Contracts

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im »Preis- und Leistungsver- zeichnis« bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- Banking-Seite der Bank angegebenen oder im »Preis- und Leistungs- verzeichnis« bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an die- sem Tag.

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Samples: www.berenberg.de

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf der Online-Banking-Seite Online­Ban­ king­Seite der Bank oder im »Preis- „Preis­ und Leistungsver- zeichnis« Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufesordnungsgemäßen Arbeits­ ablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- Banking-Seite Online­Banking­Seite der Bank angegebenen oder im »Preis- „Preis­ und Leistungs- verzeichnis« bestimmten Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs Einganges nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- Online­Banking­Seite der Bank oder „Preis­ und Leistungsverzeichnis« der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an die- sem Tagdiesem Geschäftstag.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-BankingOnlinebanking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel ÜberweisungÜber- weisung) auf der Online-BankingOnlinebanking-Seite der Bank oder im »Preis- und Leistungsver- zeichnis« Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufesordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- BankingOnlinebanking-Seite der Bank angegebenen ange- gebenen oder im »Preis- und Leistungs- verzeichnis« Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs Ein- gangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« Leis- tungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an die- sem diesem Tag.

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Samples: eu-assets.contentstack.com

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen jewei- ligen Auftragsart (zum Beispiel z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im »Preis- und Leistungsver- zeichnis« Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen ArbeitsablaufesArbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im »Preis- und Leistungs- verzeichnis« Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (AnnahmefristAnnahme- frist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an die- sem diesem Tag.

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Samples: www.vwfs.de

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im »Preis- „Preis- und Leistungsver- zeichnis« Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufesordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im »Preis- „Preis- und Leistungs- verzeichnis« Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- „Preis- und Leistungsverzeichnis« Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an die- sem diesem Tag.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im »Preis- und Leistungsver- zeichnis« Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im »"Preis- und Leistungs- verzeichnis« Leistungsverzeichnis" bestimmten Zeitpunkt Zeitpunkten (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß »"Preis- und Leistungsverzeichnis« " der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an die- sem diesem Tag.

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Samples: www.fidor.de

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im »Preis- und Leistungsver- zeichnis« Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufesordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online- Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im »Preis- und Leistungs- verzeichnis« Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf fol- genden folgen- den Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an die- sem diesem Tag.

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