Common use of Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank Clause in Contracts

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Teilnehmer hat sich mit dem Personalisierten Sicherheitsmerkmal den Auftrag autorisiert. - Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. - Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen und dem Teilnehmer eine Information über die Nichtausführung und – soweit möglich – über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen.

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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen ArbeitslaufesArbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im „Preis- "Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis" bestimmten Zeitpunkt Zeitpunkten (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- "Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis" der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an diesem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Teilnehmer Kunde hat sich mit dem Personalisierten Sicherheitsmerkmal den Auftrag autorisiertseinen personalisierten Sicherheitsmerkmalen legitimiert. - Die Berechtigung des Teilnehmers Kontoinhabers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. - Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. . (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Nummer 5.2 Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Banking- Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. z.B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (34) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Nummer 5.2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Online- Banking-Auftrag nicht ausführen und dem Teilnehmer Kontoinhaber mittels Online-Banking eine Information über die Nichtausführung und soweit möglich über deren Gründe und die sowie Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. (5) Bearbeitung von Telefaxaufträgen durch die Bank: Bei Verfügungen einschließlich der Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen genügt zur Legitimation die mTAN oder die Unterschrift auf dem Brief oder Fax. Die Bank kann sich vor Ausführung eines Auftrages telefonisch vom Kunden die Ordnungsmäßigkeit bestätigen lassen. Soweit eine solche Autorisierung nicht möglich ist oder aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Echtheit des Auftrages bestehen, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Mitteilung über die Nichtausführung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen jewei- ligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im „Preis- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im „Preis- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (AnnahmefristAnnahme- frist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Teilnehmer hat sich mit dem Personalisierten Sicherheitsmerkmal den Auftrag autorisiert. - Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. - Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Online- Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden gel- tenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen Beding- ungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen und dem ausführen. Sie wird den Teilnehmer hierüber mittels Online Banking eine Information über die Nichtausführung zur Verfügung stellen und soweit möglich – über deren dabei die Gründe und die MöglichkeitenMöglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Das Plus Konto

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. zum Beispiel Überweisung) auf der Online-Banking-Seite Online­Ban­ king­Seite der Bank oder im „Preis- „Preis­ und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen ArbeitslaufesArbeits­ ablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite Online­Banking­Seite der Bank angegebenen oder im „Preis- „Preis­ und Leistungsverzeichnis“ bestimmten Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs Einganges nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- Online­Banking­Seite der Bank oder „Preis­ und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem TagGeschäftstag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen Ausführungs­ bedingungen vorliegen: - Der Teilnehmer hat sich mit dem Personalisierten Sicherheitsmerkmal den Auftrag autorisiertautorisiert (vgl. - Nummer 4.1 dieser Bedingungen) • Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. zum Beispiel Wertpapierorder) liegt vor. - Das Online-Banking-Datenformat Online­Banking­Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit Online­Banking­Verfügungslimit ist nicht überschrittenüberschritten (vgl. - Nummer 1 Absatz 3 dieser Bedingungen). • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart Auf­ tragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung zum Beispiel ausreichen­ deKontodeckung gemäß den Sonderbedingungen Bedingungen für den ÜberweisungsverkehrÜberweisungsver­ kehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.Auf­ tragsart (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen und dem ausführen. Sie wird den Teilnehmer hierüber mittels Online Banking eine Information über die Nichtausführung zur Verfügung stellen und soweit möglich – über deren dabei die Gründe und die MöglichkeitenMöglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im „Preis- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im „Preis- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden darauf folgen- den Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegenvorlie- gen: - Der Teilnehmer hat sich mit dem Personalisierten Sicherheitsmerkmal den Auftrag autorisiert. - Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. - Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen Bedin- gungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Online- Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden gel- tenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen Beding- ungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Online- Banking-Auftrag nicht ausführen und dem ausführen. Sie wird den Teilnehmer hierüber mittels Online Banking eine Information über die Nichtausführung zur Verfügung stellen und soweit möglich – über deren dabei die Gründe und die MöglichkeitenMöglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Direkt Sparplan

Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank. (1) Die Bearbeitung der Online-BankingOnlinebanking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisungzum Beispiel Über- weisung) auf der Online-BankingOnlinebanking-Seite der Bank oder im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-BankingOnlinebanking-Seite der Bank angegebenen ange- gebenen oder im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs Ein- gangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leis- tungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen Ausfüh- rungsbedingungen vorliegen: - Der • der Teilnehmer hat sich mit dem Personalisierten Sicherheitsmerkmal den Auftrag autorisiert. - Die • die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart Auf- tragsart (z. B. zum Beispiel Wertpapierorder) liegt vor. - Das Online-Banking• das Onlinebanking-Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit Verfügungs- limit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen Sonderbedin- gungen (z. B. zum Beispiel ausreichende Kontodeckung gemäß ge- mäß den Sonderbedingungen Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-BankingOnlinebanking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen Bestim- mungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen (z. B. zum Beispiel Bedingungen für den ÜberweisungsverkehrÜberweisungs- verkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 2, Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-BankingOnlinebanking-Auftrag nicht ausführen und dem aus- führen. Sie wird den Teilnehmer hierüber mittels Onlineban- king eine Information über die Nichtausführung zur Verfügung stellen und soweit möglich – über deren dabei die Gründe und die MöglichkeitenMöglichkeiten nennen, mit denen Xxxxxxdie den Feh- ler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellenkön- nen. .

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen