Common use of Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision Clause in Contracts

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens (nach- folgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: www.nrwbank.de, www.nrwbank.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Ausfall- bürgschaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen Unterlagen Unter- lagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens Vor- habens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher euro- parechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: www.nbb-hannover.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Ausfall- bürgschaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung Er- klärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt über- nimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen ei- nen Kreditgeber geprüf- ten geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen er- forderlichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag Bürgschaftsan- trag bestimmten Vorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäßbe- stimmungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung Wirtschaftsför- derung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet be- gründet wird.

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Samples: sl.ermoeglicher.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Ausfall- bürgschaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten ge- prüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: www.nbank.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages Antrags auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Ausfallbürgschaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Leasingnehmer/Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag entgelt- licher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten Leasinggeber geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens Leasingvorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft Bürg- schaft begründet wird.

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Samples: sh.ermoeglicher.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Ausfallbürgschaft (nachfolgend „Antrag") bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen Unterlagen Unterlagen, die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben" oder „bestimmungsgemäß") mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: hh.ermoeglicher.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Aus- fallbürgschaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag Bürg- schaftsantrag bestimmten Vorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: www.bbs-sachsen.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft (nachfolgend „Antrag“ genannt) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Leasingnehmer/Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten ei- nen Leasinggeber geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens be- stimmten Leasingvorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäßbestim- mungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: www.nbb-hannover.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Ausfall- bürgschaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung Er- klärung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt über- nimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen er- forderlichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäßbe- stimmungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: mv.ermoeglicher.de

Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision. (1) Mit dem Eingang des Antrages auf Übernahme einer Ausfallbürg- schaft Ausfallbürgschaft (nachfolgend „Antrag“) bei der Bürgschaftsbank kommt zwi- schen zwischen dieser und dem Antragsteller ein entgeltlicher Geschäfts- besorgungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, ohne dass es einer Erklärung Erklä- rung der Bürgschaftsbank bedarf. Die Bürgschaftsbank übernimmt damit die Verpflichtung, auf der Grundlage der durch einen Kreditgeber geprüf- ten geprüften Kreditwürdigkeit und der weiteren erforderlichen erforder- lichen Unterlagen die Vereinbarkeit des im Bürgschaftsantrag bestimmten Vorhabens (nach- folgend nachfolgend „Vorhaben“ oder „bestimmungsgemäßbestim- mungsgemäß“) mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben zu prüfen, ohne dass damit ein Anspruch auf Übernahme einer Bürgschaft begründet wird.

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Samples: bw.ermoeglicher.de