Common use of Beauftragung eines Dritten Clause in Contracts

Beauftragung eines Dritten. Wird ein Dritter (z. X. Xxxxxx/Xxxxxx) von Ihnen beauftragt und bevollmächtigt, sind wir berechtigt, die Korrespondenz (Anfragen, Anzeigen, Deklarationen, Willenserklärungen etc.) vom beauftragten Dritten entgegenzunehmen und diesem zuzustellen. Ist die Wirksamkeit einer Leistung oder Erklärung von uns gegenüber Ihnen von der Einhaltung einer Frist ab- hängig, so gilt diese mit Eingang beim beauftragten Dritten als gewahrt. Erklärungen und Mitteilungen von Ihnen, vertre- ten durch den beauftragten Dritten, gelten erst mit Eingang bei uns als zugegangen. Wenn ein beauftragter Dritter Ihre Interessen bei Abschluss oder Betreuung dieses Versicherungsvertrags wahrnimmt, so ist es möglich, dass wir dem beauftragten Dritten für des- sen Tätigkeit ein Entgelt bezahlen. Wünschen Sie nähere In- formationen über den Umfang einer solchen Entschädigung, so können Sie sich an den beauftragten Dritten wenden.

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Samples: www.remaag.ch, www.mobiliar.ch

Beauftragung eines Dritten. Wird ein Dritter (z. X. Xxxxxx/Xxxxxx) von Ihnen beauftragt und bevollmächtigt, sind wir berechtigt, die Korrespondenz (Anfragen, Anzeigen, Deklarationen, Willenserklärungen etc.) vom beauftragten Dritten entgegenzunehmen und diesem die- sem zuzustellen. Ist die Wirksamkeit einer Leistung oder Erklärung von uns gegenüber Ihnen von der Einhaltung einer ei- ner Frist ab- hängigabhängig, so gilt diese mit Eingang beim beauftragten beauf- tragten Dritten als gewahrt. Erklärungen und Mitteilungen von Ihnen, vertre- ten vertreten durch den beauftragten Dritten, gelten gel- ten erst mit Eingang bei uns als zugegangen. Wenn ein beauftragter Dritter Ihre Interessen bei Abschluss oder Betreuung dieses Versicherungsvertrags wahrnimmt, so ist es möglich, dass wir dem beauftragten Dritten für des- sen dessen Tätigkeit ein Entgelt bezahlen. Wünschen Sie nähere In- formationen nä- here Informationen über den Umfang einer solchen EntschädigungEnt- schädigung, so können Sie sich an den beauftragten Dritten Drit- ten wenden.

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Samples: www.mobiliar.ch

Beauftragung eines Dritten. Wird ein Dritter (z. X. Xxxxxxz.B. Broker/Xxxxxx) von Ihnen beauftragt und bevollmächtigt, sind wir berechtigt, die Korrespondenz (Anfragen, Anzeigen, Deklarationen, Willenserklärungen etc.) vom beauftragten Dritten entgegenzunehmen und diesem zuzustellen. Ist die Wirksamkeit einer Leistung oder Erklärung von uns gegenüber Ihnen von der Einhaltung einer Frist ab- hängig, so gilt diese mit Eingang beim beauftragten Dritten als gewahrt. Erklärungen und Mitteilungen von Ihnen, vertre- ten durch den beauftragten Dritten, gelten erst mit Eingang bei uns als zugegangen. Wenn ein beauftragter Dritter Ihre Interessen bei Abschluss oder Betreuung dieses Versicherungsvertrags wahrnimmt, so ist es möglich, dass wir dem beauftragten Dritten für des- sen Tätigkeit ein Entgelt bezahlen. Wünschen Sie nähere In- formationen über den Umfang einer solchen Entschädigung, so können Sie sich an den beauftragten Dritten wenden.

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Samples: mzo.ch