Common use of Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Clause in Contracts

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschät- zung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertrags- ähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verant- wortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An- wendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwil- ligungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vorne herein durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (Vgl. dazu Ziffer II.). Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir benötigt die ARAG insbesondere zur Einschät- zung Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und LeistungsabwicklungLeis- tungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt ge- nutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet anordnet, oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertrags- ähnlichen vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verant- wortlichen verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme An- nahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An- wendung Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwil- ligungserklärung Einwilligungserklärung eine Datenverwendung Daten- verwendung auch für die Fälle, die nicht von vorne herein durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes Bundesdaten- schutzgesetzes erfasst werden (Vgl. dazu Ziffer II.). Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später spä- ter der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen.

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Samples: Arag Recht&heim Aktiv Bedingungen

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschät- zung Ein- schätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung Ver- hinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.z. B. Alter oder Adresse) erlaubter- laubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertrags- ähnlichen vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen Interes- sen der verant- wortlichen verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An- wendung Anwendung dieser Vorschriften erfordert erfor- dert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive EinzelfallprüfungEinzelfall- prüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwil- ligungserklärung Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fällein den Fällen, die nicht von vorne herein durch die den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (Vgl. dazu Ziffer II.)werden. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Ein- willigung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustandekommt.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschät- zung Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer LeistungspflichtLeistungs- pflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und LeistungsabwicklungLeistungsabwick- lung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertrags- ähnlichen vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verant- wortlichen verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme An- nahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An- wendung Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung Einwil- ligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwil- ligungserklärung Einwilligungserklärung eine Datenverwendung Datenverwen- dung auch für die Fällein den Fällen, die nicht von vorne herein durch die den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (Vgl. dazu Ziffer II.)werden. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft Zu- kunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies läßt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbe- fugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, daß ein Versicherungsvertrag nicht zustandekommt.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir benötigt die ARAG insbesondere zur Einschät- zung Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung Verhinde- rung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer LeistungspflichtLeistungs- pflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet anordnet, oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertrags- ähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verant- wortlichen verantwort- lichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung Verar- beitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An- wendung Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive zeitin- tensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung Einwilligungs- erklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwil- ligungserklärung Einwilligungserklä- rung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vorne herein durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (Vgl. dazu Ziffer II.). Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir benötigt die ARAG insbesondere zur Einschät- zung Einschätzung des zu versichernden versichern- den Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt ge- nutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen personenbezoge- nen Daten (z.B. zum Beispiel Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses Vertrags- verhältnisses oder vertrags- ähnlichen vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche Glei- che gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verant- wortlichen verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss Aus- schluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An- wendung Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwil- ligungserklärung Einwilli- gungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vorne herein vornherein durch die Vorschriften Vor- schriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (Vgl. dazu Ziffer II.). Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit. Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschät- zung Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von VersicherungsmissbrauchVersicherungsmiss- brauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich ausdrück- lich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung Zweckbe- stimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertrags- ähnlichen Vertrauensverhältnisses vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis- ses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter berech- tigter Interessen der verant- wortlichen verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss Aus- schluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An- wendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive zeitin- tensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwil- ligungserklärung Einwilligungserklärung eine Datenverwendung Datenverwen- dung auch für die Fällein den Fällen, die nicht von vorne herein durch die den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes Bundesdatenschutz- gesetzes erfasst werden (Vgl. dazu Ziffer II.)werden. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig unabhän- gig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufenwider- rufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.

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Samples: KFZ Versicherung