Service-Telefonnummer Musterklauseln

Service-Telefonnummer. Für eine telefonische Beratung bei Fragen zum Thema Pflege wird rund um die Uhr eine Service-Telefonnummer bereitgestellt. Das vereinbarte Pflege-Tagegeld erhöht sich ohne erneute Gesundheits- prüfung alle drei Jahre um 10 % , vorausgesetzt, dass bis zu diesem Zeitpunkt - die versicherte Person das 21. Lebensjahr vollendet hat, - der Versicherungsschutz nach diesem Tarif in den letzten 36 Monaten durchgehend bestand und sich in diesem Zeitraum die Höhe des ver- einbarten Pflege-Tagegeldes nicht geändert hat und - ein Leistungsanspruch gegenüber der SPV bzw. der PPV nicht besteht. Die Erhöhung bezieht sich auf den zuletzt vereinbarten Pflege-Tagegeld- satz und wird auf ganze Euro gerundet. Der Versicherungsnehmer wird über die Erhöhung des Pflege-Tagegeldes und des daraus resultierenden Mehrbeitrages spätestens einen Monat vor Wirksamwerden informiert. Vereinbarte Risikozuschläge und Leis- tungsausschlüsse für den bisherigen Versicherungsschutz gelten für die Erhöhung entsprechend. Die Erhöhung gilt vom Versicherungsnehmer als angenommen, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Wirksamwer- den widerspricht. Hat der Versicherungsnehmer drei aufeinanderfolgenden Erhöhungen des Pflege-Tagegeldes für eine versicherte Person widersprochen, so erlischt der Anspruch auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung für diese Person. Aufgrund einer Pflegereform können sich die gesetzlichen Rahmenbe- dingungen ändern. Wenn der Versicherer einen Pflege-Tagegeldtarif an- bietet, der die neue Gesetzeslage berücksichtigt, hat der Versicherungs- nehmer das Recht, den bestehen den Tarif ohne erneute Gesundheits- prüfung auf einen neuen Tarif mit nach den Bewertungskriterien des Versicherers vergleichbarem Leistungsumfang umstellen zu lassen. Es gelten die im Versicherungsschein ausgewiesenen Monatsbeiträge. Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem erreichten Alter bei Eintritt in den jeweiligen Tarif (Eintrittsalter). Bei einer Änderung der Beiträge wird dem Eintrittsalter gemäß § 9 a Teil I der AVB Rechnung getragen. Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden Monats ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem der Vollendung des 21. Le- bensjahres folgenden Monat der dann gültige Erwachsenenbeitrag (Ein- trittsalter 21) zu zahlen.
Service-Telefonnummer. Für die unter Ziff. 1 genannten Leistungen steht die Würzburger dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung. Die Telefonnummer lautet: +49 (0) 931 / 27 95 255
Service-Telefonnummer. Für die unter Ziffer 1 Teil C genannten Leistungen sind wir rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: +49 (0)9 31 . 27 95-255 | DReisehaftpflichtversicherung

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.