BEDINGUNGEN DES VORSCHLAGS Musterklauseln

BEDINGUNGEN DES VORSCHLAGS. Die Übertragungen finden nur statt, wenn der entsprechende Sonderbeschluss für jede Klasse der bestehenden Fonds, der im Plan dargelegt ist, von zulässigen Anteilinhabern genehmigt wird. Damit ein Sonderbeschluss verabschiedet wird, müssen mindestens 75 % der bei der entsprechenden Versammlung abgegebenen Stimmen für den Vorschlag stimmen. Es ist beabsichtigt, dass die entsprechende Übertragung gemäß den Bestimmungen des Plans durchgeführt wird. Der vollständige Plan ist in Anhang 2 dieses Schreibens enthalten. Wenn Sonderbeschlüsse der Anteilinhaber nicht mit der erforderlichen Stimmenmehrheit gefasst werden, finden die Übertragungen in Bezug auf diese Anteilklasse nicht statt, und diese Anteilklasse wird im bestehenden Fonds wie bisher betrieben. Wenn die Vorschläge angenommen werden, erhalten die Anteilinhaber der bestehenden Anteilklassen neue Anteile des entsprechenden Lux-Fonds im Austausch für die Übertragung des Vermögens der bestehenden Anteilklassen an den Lux-Fonds gemäß den im Plan dargelegten Bedingungen. Für die Ausgabe neuer Anteile im Rahmen der Übertragung werden keine Zeichnungs- oder Umtauschgebühren erhoben. Anteile der entsprechenden bestehenden Anteilklassen gelten dann als storniert und verlieren jeglichen Wert. Anstelle der bestehenden Anteile werden neue Anteile der Lux-Fonds ausgegeben. Die bestehenden Fonds bleiben für die übrigen Anteilklassen der Gesellschaft bestehen und wenn der Vorschlag in Bezug auf eine bestehende Anteilklasse nicht genehmigt wird, findet die Übertragung nicht statt, und der bestehende Fonds wird auf dieselbe Art und Weise verwaltet wie bisher. Für jeden der bestehenden Fonds wird es einen Ad-hoc-Bewertungszeitpunkt geben, wie im vorgeschlagenen Zeitplan für die jeweilige Übertragung beschrieben, um die Übertragung von Vermögenswerten zu erleichtern. Sämtliche Erträge, die bestehenden Anteilen vom Ende der vorhergehenden Bilanzperiode bis zum Datum des Inkrafttretens zur Zuweisung an ausschüttende Anteile zur Verfügung stehen, werden auf das Ausschüttungskonto des entsprechenden bestehenden Fonds übertragen und innerhalb von 3 Monaten an die Inhaber ausschüttender Anteile ausgeschüttet. Für Inhaber bestehender Anteile, deren Erträge normalerweise wieder angelegt werden, erfolgt die endgültige Ausschüttung der Erträge für ihre bestehenden Anteile in Form einer Einmalzahlung. Nach den Übertragungen erfolgt für diese Anteilinhaber die Wiederanlage der Ausschüttungserträge in die Lux-Fonds genauso wie zurzeit ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.