Bedingungen für den Dispositionskredit. (1) Das Girokonto ermöglicht die Einräumung einer eingeräum- ten Überziehung (sog. Dispositionskredit). Der Kunde kann einen solchen beantragen. Einen Anspruch auf einen Dispo- sitionskredit gewährt das Girokonto jedoch nicht. Einräumung und die Höhe eines etwaigen Dispositionskredites richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kunden, insbesondere den tatsächlichen regelmäßigen Zah- lungseingängen. (2) Sollzinsen für Dispositionskredite fallen nur auf den tatsäch- lich in Anspruch genommenen Betrag an. Der Sollzinssatz für den Dispositionskredit, der ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfällt, beträgt 7,75% p.a. (Stand: Xxxx 2016), ist variabel und gilt bis auf Weiteres. Er wird nach den folgenden Bedingungen automatisch angepasst: (3) Soweit der Kunde einen Dispositionskredit in Anspruch nimmt, gewährt diesen die Bank für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Monaten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ver- einbart worden. (4) Bank und Kunde können den Dispositionskredit ohne Einhal- tung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Falle der Kündigung durch den Kunden muss dieser den etwa- igen in Anspruch genommenen Betrag unverzüglich zurück- führen. Soweit die Bank den Dispositionskredit kündigt und dieser bereits ganz oder teilweise in Anspruch genommen ist, wird die Bank dem Kunden eine angemessene Frist zur Rück- zahlung des in Anspruch genommenen Betrages einräumen. (5) Sollzinsen sind jeweils zum Ende eines Quartals fällig und wer- den im Rahmen der Quartalsabrechnung abgerechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für den Dispositionskredit. (1) Das Girokonto ermöglicht die Einräumung einer eingeräum- ten Überziehung (sog. Dispositionskredit). Der Kunde kann einen solchen beantragen. Einen Anspruch auf einen Dispo- sitionskredit gewährt das Girokonto jedoch nicht. Einräumung und die Höhe eines etwaigen Dispositionskredites richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kunden, insbesondere den tatsächlichen regelmäßigen Zah- lungseingängen.
(2) Sollzinsen für Dispositionskredite fallen nur auf den tatsäch- lich in Anspruch genommenen Betrag an. Der Sollzinssatz für den Dispositionskredit, der ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfällt, beträgt 7,757,80% p.a. (Stand: Xxxx 2016September 2014), ist variabel und gilt bis auf Weiteres. Er wird nach den folgenden Bedingungen Bedingun- gen automatisch angepasst:
(3) Soweit der Kunde einen Dispositionskredit in Anspruch nimmt, gewährt diesen die Bank für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Monaten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ver- einbart worden.
(4) Bank und Kunde können den Dispositionskredit ohne Einhal- tung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Falle der Kündigung durch den Kunden muss dieser den etwa- igen in Anspruch genommenen Betrag unverzüglich zurück- führen. Soweit die Bank den Dispositionskredit kündigt und dieser bereits ganz oder teilweise in Anspruch genommen ist, wird die Bank dem Kunden eine angemessene Frist zur Rück- zahlung des in Anspruch genommenen Betrages einräumen.
(5) Sollzinsen sind jeweils zum Ende eines Quartals fällig und wer- den im Rahmen der Quartalsabrechnung abgerechnet.
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