Bedingungen für den Erwerb, Verkauf und Umschichtungen von Fonds anteilen mit Ausnahme von ETF. Die USB ist zur Ausführung von Umschichtungs- und Verkaufsaufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Anlegers zur Ausführung ausreicht. Geht ein Auftrag des Anlegers bis 16:00 Uhr eines Börsentags in Frankfurt am Main, der in Hessen kein Feiertag ist, bei der USB ein, so gilt in der Regel der für den nächsten Wertermittlungstag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bezie- hungsweise Verwaltungsgesellschaft veröffentlichte Ausgabe- und Rücknahmepreis, es sei denn, die USB oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise Verwaltungsgesellschaft oder ein zwischengeschalteter Kommissionär geben hierfür eine abweichende Regelung an. Sofern nichts Anderes angegeben ist, gelten die Valutierungsregeln des Sonderver- mögens. Auf eine abweichende Valutierung durch zwischengeschaltete Institute hat die USB keinen Einfluss. Aufträge des Anlegers zum Tausch von Fondsanteilen werden als Verkauf bezie- hungsweise Rückgabe und anschließender Kauf abgewickelt. Dabei werden Anteile des zurückzugebenden beziehungsweise zu verkaufenden Fonds veräußert, um anschließend mit dem Veräußerungserlös eine Kauforder für Anteile des zu erwer- benden Fonds zu platzieren. Für unterschiedliche Fonds können unterschiedliche Wertermittlungstage und dar- aus entsprechend unterschiedliche Buchungs- beziehungsweise Valutatage gelten. Erteilt der Anleger einen Auftrag zum Erwerb oder zur Veräußerung mehrerer Fonds mit der Maßgabe, dass alle Erwerbe beziehungsweise Veräußerungen am gleichen Tag ausgeführt werden sollen („verbundene Aufträge“), wird die USB diese unter- schiedlichen Wertermittlungs- sowie Buchungs- und Valutatage berücksichtigen und einzelne Aufträge gegebenenfalls im erforderlichen Umfang verzögert ausführen beziehungsweise ausführen lassen. Der Anleger erhält die Abrechnung verbundener Aufträge immer erst dann, wenn sämtliche verbundenen Aufträge ausgeführt wurden und die USB sämtliche für die Ausführungen geltenden Preise und sonstigen Daten erhalten hat.
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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.volksbank-bi-gt.de, www.berliner-volksbank.de
Bedingungen für den Erwerb, Verkauf und Umschichtungen von Fonds anteilen mit Ausnahme von ETF. Die USB ist zur Ausführung von Umschichtungs- und Verkaufsaufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Anlegers zur Ausführung ausreicht. Geht ein Auftrag des Anlegers bis 16:00 Uhr eines Börsentags in Frankfurt am Main, der in Hessen kein Feiertag ist, bei der USB ein, so gilt in der Regel der für den nächsten Wertermittlungstag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bezie- hungsweise Verwaltungsgesellschaft beziehungsweise Verwal- tungsgesellschaft veröffentlichte Ausgabe- und Rücknahmepreis, es sei denn, die USB oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise Verwaltungsgesellschaft oder ein zwischengeschalteter Kommissionär geben hierfür eine abweichende Regelung an. Sofern nichts Anderes angegeben ist, gelten die Valutierungsregeln des Sonderver- mögensSondervermö- gens. Auf eine abweichende Valutierung durch zwischengeschaltete Institute hat die USB keinen Einfluss. Aufträge des Anlegers zum Tausch von Fondsanteilen werden als Verkauf bezie- hungsweise beziehungs- weise Rückgabe und anschließender Kauf abgewickelt. Dabei werden Anteile des zurückzugebenden zu- rückzugebenden beziehungsweise zu verkaufenden Fonds veräußert, um anschließend mit dem Veräußerungserlös eine Kauforder für Anteile des zu erwer- benden erwerbenden Fonds zu platzieren. Für unterschiedliche Fonds können unterschiedliche Wertermittlungstage und dar- aus daraus entsprechend unterschiedliche Buchungs- beziehungsweise Valutatage gelten. Erteilt der Anleger einen Auftrag zum Erwerb oder zur Veräußerung mehrerer Fonds mit der Maßgabe, dass alle Erwerbe beziehungsweise Veräußerungen am gleichen Tag ausgeführt ausge- führt werden sollen („verbundene Aufträge“), wird die USB diese unter- schiedlichen unterschiedlichen Wertermittlungs- sowie Buchungs- und Valutatage berücksichtigen und einzelne Aufträge Auf- träge gegebenenfalls im erforderlichen Umfang verzögert ausführen beziehungsweise ausführen lassen. Der Anleger erhält die Abrechnung verbundener Aufträge immer erst dann, wenn sämtliche sämt- liche verbundenen Aufträge ausgeführt wurden und die USB sämtliche für die Ausführungen Aus- führungen geltenden Preise und sonstigen Daten erhalten hat.
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Samples: www.vb-ruhrmitte.de, www.vbkraichgau.de, www.volksbank-berg.de
Bedingungen für den Erwerb, Verkauf und Umschichtungen von Fonds anteilen mit Ausnahme von ETF. Die USB ist zur Ausführung von Umschichtungs- Umschichtungs und Verkaufsaufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Anlegers zur Ausführung ausreicht. Geht ein Auftrag des Anlegers bis 16:00 Uhr eines Börsentags in Frankfurt am Main, der in Hessen kein Feiertag ist, bei der USB ein, so gilt in der Regel der für den nächsten Wertermittlungstag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bezie- bezie hungsweise Verwaltungsgesellschaft veröffentlichte Ausgabe- Ausgabe und Rücknahmepreis, es sei denn, die USB oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise Verwaltungsgesellschaft oder ein zwischengeschalteter Kommissionär geben hierfür eine abweichende Regelung an. Sofern nichts Anderes angegeben ist, gelten die Valutierungsregeln des Sonderver- Sonderver mögens. Auf eine abweichende Valutierung durch zwischengeschaltete Institute hat die USB keinen Einfluss. Aufträge des Anlegers zum Tausch von Fondsanteilen werden als Verkauf bezie- bezie hungsweise Rückgabe und anschließender Kauf abgewickelt. Dabei werden Anteile des zurückzugebenden beziehungsweise zu verkaufenden Fonds veräußert, um anschließend mit dem Veräußerungserlös eine Kauforder für Anteile des zu erwer- erwer benden Fonds zu platzieren. Für unterschiedliche Fonds können unterschiedliche Wertermittlungstage und dar- dar aus entsprechend unterschiedliche Buchungs- Buchungs beziehungsweise Valutatage gelten. Erteilt der Anleger einen Auftrag zum Erwerb oder zur Veräußerung mehrerer Fonds mit der Maßgabe, dass alle Erwerbe beziehungsweise Veräußerungen am gleichen Tag ausgeführt werden sollen („verbundene Aufträge“), wird die USB diese unter- unter schiedlichen Wertermittlungs- Wertermittlungs sowie Buchungs- Buchungs und Valutatage berücksichtigen und einzelne Aufträge gegebenenfalls im erforderlichen Umfang verzögert ausführen beziehungsweise ausführen lassen. Der Anleger erhält die Abrechnung verbundener Aufträge immer erst dann, wenn sämtliche verbundenen Aufträge ausgeführt wurden und die USB sämtliche für die Ausführungen geltenden Preise und sonstigen Daten erhalten hat.
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