Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). 10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend. 10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend. 10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 4 contracts
Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem gereinig- tem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig recht- zeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 3 contracts
Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig rechtzei- tig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 11.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 11.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem gereinig- tem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten gel- ten entsprechend.
10.4 11.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig recht- zeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes Mietge- genstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (FreimeldungFreimel- dung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem ver- tragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechendentspre- chend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhaltenbereitzuhal- ten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters Vermie- ters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Die Obhutspflicht des Mieters bleibt bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes bestehen.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig recht- zeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes Mietgegenstan- des dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Die Obhuts- pflicht des Mieters bleibt bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes bestehen.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand Zu- stand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem ge- reinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung), spätestens bis 12.00 Uhr am laufenden Miettag.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes Mietgegen- standes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.8.1
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Sofern zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbetrieb- nahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziffbei verspäteter Rückgabe hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechendDie gesetzlichen Vorschriften für den Rück- gabeverzug bleiben unberührt.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes Mietgegen- standes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 11.2 Die Mietzeit endet an mit dem TagAblauf der vertraglichen Mietzeit, an dem nicht jedoch bevor der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen erforderli- chen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem vertragsgemäßem Zustand auf dem Lagerplatz Lager- platz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 die Ziffer 6.6 letzter Halbsatz dieser Mietbedingungen gilt entsprechendentspre- chend.
10.3 11.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziffdie Ziffer 9.1 lit. 8.1 b) b. und c) gelten lit. c. dieser Mietbedingungen gilt entsprechend.
10.4 11.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters Vermie- ters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem am selben Tag zu prüfenüberprüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte beabsichtige Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig und vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz S. 2 gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigembetriebssicherem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern zurück zu liefern oder zur Abholung bereitzuhaltenbereit zu halten; Ziff. 8.1 lit. b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit (von 7:00 Uhr bis 18.00 Uhr) des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen. Bei nicht vereinbarter Rückgabe der Arbeitsbühnen außerhalb der Geschäftszeit haftet der Mieter für Schäden, die in der Zeit zwischen Rückgabe und Beginn der Öffnungszeiten - auch ohne Verschulden des Mieters - entstehen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 11.1 Der Mieter Mi eter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 11.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 11.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 11.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit Geschäftsze it des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und ordnungsund vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten vereinbar-ten Mietzeit; Ziff. 6.5 15.5 S. 2 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhaltenzurückzuliefern; Ziff. 8.1 6.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgener-folgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
10.5 Bei Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter gelten die Ziff. 10.1 bis 10.4 entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 9.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 9.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 9.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 9.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig recht- zeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 10.1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 10.2. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 10.3. Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechendbe- reitzuhalten.
10.4 10.4. Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 7.6 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigemim betriebsfähigen, voll getanktem vollgetankten und gereinigtem gereinigten Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 9.1. b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbetrieb- nahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechendentspre- chend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, ggf. voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher in Textform anzuzeigen (Freimeldung). Die Obhutspflicht des Mieters bleibt bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes bestehen.
10.2 11.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 11.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem bzw. mit vollge- ladenen Batterien und in gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechendbe- reitzuhalten.
10.4 11.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig recht- zeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen. Dies gilt nicht bei der Inanspruchnahme des sog. „late check outs“.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung Rückliefe- rung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Die Obhutspflicht des Mieters bleibt bis zur tatsächlichen Rückgabe des Miet- gegenstandes bestehen.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand Mietgegen- stand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit Geschäfts- zeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 2. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem vertragsgemäßem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; ZiffV. Nr. 6.5 4 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 3. Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; ZiffVI. 8.1 b) Nr. 1b und c) gelten 1c gilt entsprechend.
10.4 4. Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters Ver- mieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgener- folgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort Bestim- mungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes Mietge- genstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher vorher, mindestens 14 Werkstage schriftlich anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 11.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem vertragsmäßi- gem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten verein- barten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 11.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.;
10.4 11.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters Vermie- ters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand Mietge- genstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Die Obhutspflicht des Mieters bleibt bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes bestehen.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme Inbetrieb- nahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz Lager- platz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechendent- sprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstandes. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter Vermie- ter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Die Obhutspflicht des Mieters bleibt bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes bestehen.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters Ver- mieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; Ziff. 6.5 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
10.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, voll getanktem vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Ziff. 8.1 b) und c) gelten entsprechend.
10.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu prüfen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag