Beendigung der Mitgliedschaft Musterklauseln

Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet mit Kündigung durch das einzelne Mitglied oder, bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Vereinbarung, durch Beschluss der Mitgliederkonferenz mit sofortiger Wirkung.
Beendigung der Mitgliedschaft. 28.1. Der Nutzer kann seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Lieferanten ohne Einhaltung einer Frist beenden. Auf Verlangen wird der Lieferant daraufhin den Zugang des Nutzers sperren. 28.2. Der Lieferant ist berechtigt, die Mitgliedschaft eines Nutzers unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. 28.3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Lieferant berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren und die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 28.4. Der Lieferant ist nach Beendigung der Mitgliedschaft berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Lieferant ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft die vom Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch des Nutzers auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.
Beendigung der Mitgliedschaft. 1) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt, Tod, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss. 2) Der Austritt ist dem Gesamtvorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
Beendigung der Mitgliedschaft. Xxxxx eine MitgliedSChaft auS WelChem Grund auCh immer, Wird der Zutritt Zu den EinriChtungen verWehrt.
Beendigung der Mitgliedschaft. 9.1 Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich mit Exmatrikulation während des Studiums oder Approbation als Zahnarzt mit sofortiger Wirkung. Der Nutzer wird MLC jederzeit über eine derartige Veränderung informieren. 9.2 Darüber hinaus ist MLC jederzeit berechtigt, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Freischaltung zu verweigern. 9.3 Der Nutzer kann die Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Zur Kündigung bedarf es keiner Angabe von Gründen. Sie muss jedoch schriftlich oder per E-Mail erfolgen an: XXXX-XXXXX.xxx GbR, Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx oder xxxx@xxxx-xxxxx.xx. 9.4 Sofern der Nutzer nach Ziff. 3 den abgeschlossenen Nutzungsvertrag des MLC widerruft, wird damit gleichzeitig auch die Clubmitgliedschaft gekündigt.
Beendigung der Mitgliedschaft a. Wenn Sie einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen haben, können Sie diesen spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Tun Sie dies nicht, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. b. Wenn Sie einen flexibel kündbaren Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen. c. Sie können Ihren Vertrag auf verschiedene Weise kündigen. Sie können dies an dem Selbstbedienungs-Hub im Club oder über My Basic-Fit (über die Website oder die Basic-Fit App) tun. d. Wir bemühen uns, in den Clubs ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder respektiert wird und die Regeln eingehalten werden. Wenn Sie sich nicht an die Vereinbarungen des Vertrages halten, die Hausordnung wesentlich verletzen oder ein inakzeptables Verhalten an den Tag legen, hat Basic-Fit das Recht, Ihnen den Zugang zu den Clubs zu verweigern und den Vertrag (mit sofortiger Wirkung) zu kündigen. Die Beurteilung der Situation ist ausschließlich Basic-Fit vorbehalten. Eine erneute Anmeldung nach einer Verweigerung des Zugangs stellt einen berechtigten Grund zur sofortigen Kündigung Ihrer neuen Mitgliedschaft dar. e. Bei Basic-Fit ist es erwünscht, gemeinsam mit anderen zu trainieren. Die Betreuung anderer Fitnessstudiobesucher in den Clubs ist jedoch ausschließlich den Personal Trainern überlassen, mit denen wir exklusiv zusammenarbeiten. Wenn Sie trotzdem Personal Training anbieten, kann dies ein Grund für uns sein, Ihren Vertrag zu kündigen. f. Wenn Sie einer anderen Person, unabhängig davon, ob sie Mitglied ist oder nicht, in irgendeiner Weise unbefugten Zutritt gewähren, z.B. indem Sie sie mit Ihnen durch das Eingangstor gehen lassen oder ihr Ihren Ausweis aushändigen, wird Basic-Fit den Wert eines Tagespasses als Bußgeld in Rechnung stellen, zzgl. 5 EUR als Strafgebühr und den Zugang
Beendigung der Mitgliedschaft. 6 (1) Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens zum Schluss des zweiten vollen Geschäftsjahres nach Eintritt in den Maschinenring unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Jahr mittels Einschreibebrief gekündigt werden. Sie endet jederzeit durch Tod, Ausschluss oder Betriebsaufgabe. (2) Der Ausschluss eines Mitgliedes ist nur zulässig, wenn es seine ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
Beendigung der Mitgliedschaft. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch eine schriftliche Austrittserklärung, adressiert an die/den Vorsitzenden mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende möglich.
Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet: a) durch freiwilligen Austritt, b) durch Streichung von der Mitgliederliste, c) durch Ausschluss aus dem Verein, d) mit dem Tod des Mitglieds. Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann jederzeit, jedoch nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Narrenrat erfolgen. Der Beitrag ist für das laufende Geschäftsjahr, in dem die Abmeldung erfolgt, voll zu entrichten. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Narrenrats von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es: a) trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist, b) seine Interessenlosigkeit am Verein bekundet. Die erfolgte Streichung von der Mitgliederliste ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Narrenrats aus dem Verein ausgeschlossen werden: a) wenn ihm unehrenhafte Handlungen nachgewiesen werden, b) wenn es das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt, c) wenn es sich den gefassten Beschlüssen der Mitgliederversammlung oder des Narrenrats nicht fügt oder wiederholt gegen die Satzung verstößt. d) Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Narrenrat oder schriftlich zu äußern. Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied, unter Angabe der Gründe, mittels eingeschriebenem Brief bekanntzumachen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Narrenrats steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Jahreshauptversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses, schriftlich, beim Präsidenten eingereicht werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, entscheidet die Jahreshauptversammlung. Zum Ausschluss durch die Jahreshauptversammlung ist Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Diese Entscheidung ist endgültig. Bis zur Entscheidung über die Berufung ruhen die Mitgliedsrechte. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschließungsbeschluss keinen Gebrauch oder versäumt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass der Ausschluss auch nicht gerichtlich verfolgt werden kann. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft ist das Tragen der Seegeistermaske und des Häses nicht mehr erlaubt. Sämtliche von dem Verein ausgeliehenen Gegenstände (Masken, Häs usw.) sind nach Beendigung der Mitgliedschaft innerhalb von vier Wochen zurückzugeben oder bei Verlust und Beschädigung dem Verein in vol...
Beendigung der Mitgliedschaft. 20.1 Alle Beschlüsse über die Beendigung von Mitgliedschaften müssen vor dem 1. Juli getroffen werden, um im folgenden Jahr in Kraft zu treten. 20.2 Die Mitgliedsgewerkschaft muss für dieses Jahr ihre Mitgliedsbeiträge zahlen. 20.3 Weitere Regelungen über die Beendigung der Mitgliedschaft und Ausschluss aus dem EGÖD und der IÖD finden sich in Absatz 18.7) und 18.8) der Kooperationsvereinbarung zwischen EGÖD und IÖD im Anhang I.