Beendigung der Mitgliedschaft Musterklauseln

Beendigung der Mitgliedschaft. 28.1. Der Nutzer kann seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Lieferanten ohne Einhaltung einer Frist beenden. Auf Verlangen wird der Lieferant daraufhin den Zugang des Nutzers sperren.
Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann beendet werden durch:
Beendigung der Mitgliedschaft. 6.1. Die „vollwertige“ Mitgliedschaft endet grundsätzlich mit dem Ende des Referendariats oder der Exmatrikulation zum Ende des Monats, in dem die Beendigung bzw. Exmatrikulation erfolgt ist. Das Mitglied wird der Fit4Ref Community jederzeit über eine derartige Veränderung informieren. Auf Wunsch des Mitglieds ist auch nach Beendigung des Referendariats eine „Light-Mitgliedschaft“ bei der Fit4Ref-Community möglich. Diese umfasst z.B. weiterhin den Zugriff auf die Unterrichtsmaterialdatenbank „UmaDa“ sowie geschützte Community-Artikel. Nicht mehr enthalten sind Leistungen wie die „kostenlose AWFH der DBV“ sowie die „kostenlose Schulhaftpflichtversicherung inkl. Schlüsselverlust“. Auch eine Teilnahme an Gewinnspielen ist dann nicht mehr möglich.
Beendigung der Mitgliedschaft. 29. Eine Kündigung der Mitgliedschaft beziehungsweise ein Vertragsrücktritt während des Mitgliedschaftsjahres berechtigt nicht einer Rückerstattung des Mitgliedschaftsbetrages pro rata temporis. Vintage Speed bespricht jedoch einen solchen Fall mit dem Mitglied persönlich und kann im Einzelfall nach freiem Ermessen auf der Grundlage der Nutzungstage und der besuchten Veranstaltungen eine anteilige Rückerstattung auf Kulanzbasis in Erwägung ziehen.
Beendigung der Mitgliedschaft a. Wenn Sie einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen haben, können Sie diesen spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Tun Sie dies nicht, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Beendigung der Mitgliedschaft. Ergänzend zu § 5 AVB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Beendigung der Mitgliedschaft im HLBS umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen, anzu- zeigen. Im Falle der Beendigung wird der Versicherungsvertrag zur nächsten Hauptfälligkeit auf die aktuellen Standard- bedingungen und den aktuellen Standardtarif umgestellt. Der Versicherungsnehmer kann der Vertragsänderung in- nerhalb von vier Wochen ab Zustellung des geänderten Versicherungsscheins durch Erklärung gegenüber dem Versicherer widersprechen. In diesem Fall endet der Ver- sicherungsvertrag zur nächsten Hauptfälligkeit.
Beendigung der Mitgliedschaft. 1) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt, Tod, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss.
Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet mit Kündigung durch das einzelne Mitglied oder, bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Vereinbarung, durch Beschluss der Mitgliederkonferenz mit sofortiger Wirkung. Diese Kooperationsvereinbarung wird am Tage nach der Unterzeichnung durch die Kooperationspartner auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Gründungsversammlung wirksam. Soweit in dieser Kooperationsvereinbarung eine Regelungslücke festzustellen ist, sind die Mitglieder gehalten, unter Wahrung des Grundsatzes der Billigkeit zur Erreichung des Kooperationszwecks die vorliegende Kooperationsvereinbarung zu ergänzen. Erweisen sich einzelne Bestimmungen als ungültig, sind diese zu überarbeiten und zu ersetzen. Die Wirksamkeit der Kooperationsvereinbarung bleibt davon im Übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sie werden zuvor von allen Mitgliedern abgestimmt und bedürfen einer Dreiviertel- Mehrheit der Mitglieder. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Berlin, den 25.03.2015 Unterzeichnende Mitglieder: ADV gGmbH Albatros gemeinnützige Gesellschaft für soziale und gesundheitlicher Dienstleistungen mbH Xxxxxx Xxxxxxxxxx Stiftung – Wohnen & Betreuen Berliner Krisendienst - Region Nord berliner STARThilfe e.V. DER STEG gGmbH Freie Demokratische Wohlfahrt e.V. GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH Xxxxxx Xxxxxx Stiftung Lebensmut gGmbH Pinel gGmbH PRENZLKOMM soziale Dienstleistungen gGmbH PROWO e.V. St. Xxxxxx-Krankenhaus Berlin-Weißensee STELLWERK Berlin GbR Stiftung Sinnvolle Lebensgestaltung im Alter GmbH Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin „Xxxxxx Xxx“ Soziale Räume und Projekte VIA Verbund für Integrative Angebote Berlin gGmbH vista Verbund für integrative soziale und therapeutische Arbeit gGmbH WIB – Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH ZeitRaum gGmbH ZIK gGmbH Bezirksamt Pankow von Berlin Amt für Soziales Bezirksamt Pankow Gesundheitsamt Xxxxx Xxxx-Xxxxxxxxxxxxx
Beendigung der Mitgliedschaft. Xxxxx eine MitgliedSChaft auS WelChem Grund auCh immer, Wird der Zutritt Zu den EinriChtungen verWehrt.
Beendigung der Mitgliedschaft. 20.1 Alle Beschlüsse über die Beendigung von Mitgliedschaften müssen vor dem 1. Juli getroffen werden, um im folgenden Jahr in Kraft zu treten.