Beendigung des Auftrags. (1) Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Xxxx des Auftraggebers entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399. Hierbei gilt mindestens Schutzklasse XX. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Subunternehmern herbeizuführen. (3) Der Auftragnehmer hat den schriftlich datierten Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen. (4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende hinaus (in der Regel für drei volle Kalenderjahre nach Abschluss des Jahres des Vertragsendes) aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.
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Samples: Data Processing Agreement
Beendigung des Auftrags. (1) Bei Befinden sich bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten verarbeitete Daten oder Kopien derselben noch in der Verfügungsgewalt des Auftragnehmers, hat dieser des nach Xxxx des Auftraggebers Auf- traggebers die Daten entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Ebenfalls Die Xxxx hat der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Aufforderung durch den Auf- tragnehmer zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Datentreffen. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399. Hierbei gilt mindestens Schutzklasse XX.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe Vernichtung bzw. Löschung Rückgabe auch bei Subunternehmern Subun- ternehmern herbeizuführen.
(3) Der Auftragnehmer hat den schriftlich datierten Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Auftraggeber Auf- traggeber unverzüglich vorzulegen.
(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende mindestens bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Vertrags- ende hinaus (in der Regel für drei volle Kalenderjahre nach Abschluss des Jahres des Vertragsendes) aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.
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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Beendigung des Auftrags. (1) Bei Befinden sich bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten verarbeitete Daten oder Kopien derselben noch in der Verfügungsgewalt von nooa, hat dieser des nach Xxxx des Auftraggebers Kunden die Daten entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber Kunden zu übergeben. Ebenfalls Die Xxxx hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Aufforderung durch nooa zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Datentreffen. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399. Hierbei gilt mindestens Schutzklasse XX3.
(2) Der Auftragnehmer nooa ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe Vernichtung bzw. Löschung Rückgabe auch bei Subunternehmern herbeizuführen.
(3) Der Auftragnehmer nooa hat den schriftlich datierten Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Auftraggeber Kunden unverzüglich vorzulegen.
(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das nooa mindestens bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Vertragsende hinaus (in der Regel für drei volle Kalenderjahre nach Abschluss des Jahres des Vertragsendes) aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber bei Vertragsende Kunden übergeben.
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Samples: Data Processing Agreement
Beendigung des Auftrags. (1) Bei Befinden sich bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten verarbeitete Daten oder Kopien derselben noch in der Verfügungsgewalt des Auftragnehmers, hat dieser des nach Xxxx des Auftraggebers die Daten entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Ebenfalls Die Xxxx hat der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Aufforderung durch den Auftragnehmer zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Datentreffen. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399. Hierbei gilt mindestens Schutzklasse XX.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe Vernichtung bzw. Löschung Rückgabe auch bei Subunternehmern herbeizuführen.
(3) Der Auftragnehmer hat den schriftlich datierten Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich vorzulegen.
(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das mindestens bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Vertragsende hinaus (in der Regel für drei volle Kalenderjahre nach Abschluss des Jahres des Vertragsendes) aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.
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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten