Beendigung des Versicherungsschutzes für Knochenbrüche. Diese Leistungen bei unfallbedingten Knochenbrü- chen entfallen - ohne dass es einer Kündigung be- darf - zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.
Appears in 3 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Beendigung des Versicherungsschutzes für Knochenbrüche. Diese Leistungen bei unfallbedingten Knochenbrü- chen entfallen - entfallen– ohne dass es einer Kündigung be- darf - – zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 60. 60 Lebensjahr vollendet.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung