Common use of Beendigung des Versicherungsschutzes für Knochenbrüche Clause in Contracts

Beendigung des Versicherungsschutzes für Knochenbrüche. Diese Leistungen bei unfallbedingten Knochenbrü- chen entfallen - ohne dass es einer Kündigung be- darf - zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

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Beendigung des Versicherungsschutzes für Knochenbrüche. Diese Leistungen bei unfallbedingten Knochenbrü- chen entfallen - entfallen– ohne dass es einer Kündigung be- darf - zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 60. 60 Lebensjahr vollendet.

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