Beendigung in Verbindung mit Befreiung. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Vereinbarung hat jede Partei das Recht, diese Vereinbarung und die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei zu beenden, wenn sich die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen aus einem der in Artikel 10.1 dargelegten Befreiungsgründe um mehr als dreißig (30) Tage verzögert.