Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan. (vom Zahnarzt auszufüllen) Es sind ausschließlich die auf dem Heil- und Kostenplan unter Erläuterungen enthalte- nen Kürzel zu verwenden und ggf. zu kombinieren (z. B. i mit „k“, „b“ oder „x“, „K“ mit „V“ oder „M“, „B“ mit „V“ oder „M“, „S“ mit „K“, „KV“, „KM“, „B“, „BV“, „BM“, „T“, „TV“ oder „E“, etc.). Vollverblendete Teleskop- oder Konuskronen werden unabhängig des verwende- ten Verblendmaterials mit „TM“ gekennzeichnet. Bei der Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne für die Befundklasse 2 zählt ein Lü- ckenschluss nicht als fehlender Zahn und hat keine Auswirkung auf das Vorliegen einer Freiendsituation. Ein Lückenschluss wird mit dem vereinbarten Kürzel im Zahnschema gekennzeichnet. Die Zähne im Lückengebiss sind entsprechend ihrer topographischen Lage in das Zahn- schema einzutragen. Die topographische Lage entscheidet auch über den Ansatz der Verblendzuschüsse nach den Nrn. 1.3 und 2.7. So ist beispielsweise ein Verblendzu- schuss ansetzbar, wenn ein unterer zweiter Prämolar an der Stelle eines fehlenden ers- ten Prämolaren steht.
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Samples: Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz)
Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan. (vom Zahnarzt auszufüllen) Es sind ausschließlich die auf dem Heil- und Kostenplan unter Erläuterungen enthalte- nen Kürzel zu verwenden und ggf. zu kombinieren (z. B. i mit „k“, „b“ oder „x“, „K“ mit „V“ oder „M“, „B“ mit „V“ oder „M“, „S“ mit „K“, „KV“, „KM“, „B“, „BV“, „BM“, „T“, „TV“ oder „E“, etc.). Vollverblendete Teleskop- oder Konuskronen werden unabhängig des verwende- ten Verblendmaterials mit „TM“ gekennzeichnet. Bei der Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne für die Befundklasse 2 zählt ein Lü- ckenschluss nicht als fehlender Zahn und hat keine Auswirkung auf das Vorliegen einer Freiendsituation. Ein Lückenschluss wird mit dem vereinbarten Kürzel im Zahnschema gekennzeichnet. gekennzeichnet. Die Zähne im Lückengebiss sind entsprechend ihrer topographischen Lage in das Zahn- schema einzutragen. Die topographische Lage entscheidet auch über den Ansatz der Verblendzuschüsse nach den Nrn. 1.3 und 2.7. So ist beispielsweise ein Verblendzu- schuss ansetzbar, wenn ein unterer zweiter Prämolar an der Stelle eines fehlenden ers- ten Prämolaren steht.
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Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan. (vom Zahnarzt auszufüllen) Der Vertragszahnarzt hat im Heil- und Kostenplan den zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung und bei gleich- und andersartiger Versorgung die tatsächlich ge- plante Versorgung anzugeben. Es sind ausschließlich die auf dem Heil- und Kostenplan unter Erläuterungen enthalte- nen Kürzel zu verwenden und ggf. zu kombinieren (z. B. i mit „k“, „b“ oder „x“, „K“ mit „V“ oder „M“, „B“ mit „V“ oder „M“, „S“ mit „K“, „KV“, „KM“, „B“, „BV“, „BM“, „T“, „TV“ oder „E“, etc.). Vollverblendete Teleskop- oder Konuskronen werden unabhängig des verwende- ten ver- wendeten Verblendmaterials mit „TM“ gekennzeichnet. Bei der Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne für die Befundklasse 2 zählt ein Lü- ckenschluss Lückenschluss nicht als fehlender Zahn und hat keine Auswirkung auf das Vorliegen einer Freiendsituation. Ein Lückenschluss wird mit dem vereinbarten Kürzel im Zahnschema gekennzeichnet. Die Zähne im Lückengebiss sind entsprechend ihrer topographischen Lage in das Zahn- schema Zahnschema einzutragen. Die topographische Lage entscheidet auch über den Ansatz der Verblendzuschüsse nach den Nrn. 1.3 und 2.7. So ist beispielsweise ein Verblendzu- schuss Verblend- zuschuss ansetzbar, wenn ein unterer zweiter Prämolar an der Stelle eines fehlenden ers- ten ersten Prämolaren steht.
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Samples: www.kzbv.de