Eigenanteil a. Von den erstattungsfähigen Kosten gemäß der folgenden Ziff. 2 bis 5 trägt der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Eigenanteil. Im Rahmen des Tarif Care Expatriate Comfort beträgt der Eigenanteil wahlweise 150,– EUR oder 500,– EUR je angefangenes Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. Bei einer unterjährigen Versicherungsdauer verringert sich der Eigenanteil nicht.
Eigenanteil. Der Versicherte erhält vom Zahnarzt eine Rechnung über die angefallenen Kosten für die einzelnen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Regelversorgung und/oder Leistungen der gleichartigen Versorgung werden die Gesamtkosten abzüglich der festgesetzten Festzuschussbeträge ausgewiesen (Eigenanteil des Versicherten). Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der andersartigen Versorgung werden die festgesetzten Festzuschussbeträge nicht von der Rechnungssumme abgezogen (Gesamtkosten). Der Rechnung an den Versicherten ist ein Exemplar der Rechnung des gewerblichen oder des Praxislabors über zahntechnische Leistungen und die Erklärung nach Anhang VIII der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.06.1993 über Medizinprodukte (Kon- formitätserklärung) beizufügen. Dies bedeutet, dass die Konformitätserklärung beim Versicherten verbleibt. Heil- und Kostenplan (Teil 1 und Teil 2) Köln, Berlin, 14.12.2011 Xxxxxx 0 aufgehoben. Anlagen 6a – 6c aufgehoben. Anlage 7 Eine Verordnung als Sprechstundenbedarf kann wirtschaftlicher sein als eine Verordnung auf den Namen des Patienten. Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:
Eigenanteil a. Von den erstattungsfähigen Kosten gemäß der folgenden Ziff. 2 bis 5 trägt der Versicherungsnehmer einen Eigenanteil in Höhe von 150,– EUR je angefangenes Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. Bei einer unterjährigen Versicherungsdauer verringert sich der Eigenanteil nicht.
Eigenanteil. (1) Förderungswerbende haben an der Finanzierung des Projektes einen Eigenanteil zu tragen, der nicht durch öffentliche Mittel finanziert sein darf. Der Eigenanteil hat dem Umfang des Projektes und den Möglichkeiten der oder des Förderungswerbenden ange- messen zu sein. Angemessener Eigenanteil i.d.R. 2,5% der Herstellungskosten der bzw. des Förderungswerbenden.
Eigenanteil. (3) Kosten für Verpflegung und Unterkunft und für Investition sind vom Xxxx vollständig zu tragen. Kosten für Sonstige Leistungen (§ 3 Abs. 3 dieses Vertrags) sowie die Kosten für die Beförderung (§ 3 Abs. 4), die über den von der Pflegekasse bewilligten Leistungsbetrag hinausgehen, werden dem Xxxx in Rechnung gestellt.
Eigenanteil. 5.1. Die/der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich zur Zahlung des Eigenanteils in Höhe von 25 % des vom Bund für das digitale Endgerät bezahlten Preises, soweit diese/dieser nicht von der Verpflichtung zur Leistung des Eigenanteils befreit ist. 5.2. Der Eigenanteil wird mit Zustimmung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Zahlung fällig. 5.3. Zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung weist die/der Erziehungsberechtigte ihr/sein Bankinstitut oder Kreditkartenunternehmen mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Zahlungsdienst an, an den Bund den Eigenanteil umgehend zur Zahlung zu bringen. 5.4. Soweit von der/dem Erziehungsberechtigten eine solche Anweisung nicht erfolgen kann, verpflichtet sich diese/r, innerhalb von 3 Wochennach Zustimmung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen den ihr/ihm bekannt gegebenen Eigenanteil auf das Konto des Bundes bei der BAWAG P.S.K., IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 zu überweisen. 5.
Eigenanteil. 5.1. Die/der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich zur Zahlung des Eigenanteils in Höhe von 25 % des vom Bund für das digitale Endgerät bezahlten Preises, soweit diese/dieser nicht von der Verpflichtung zur Leistung des Eigenanteils befreit ist. 5.2. Der Eigenanteil wird mit Zustimmung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Zahlung fällig. 5.3. Zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung weist die/der Erziehungsberechtigte ihr/sein Bankinstitut oder Kreditkartenunternehmen mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Zahlungsdienst an, an den Bund den Eigenanteil umgehend zur Zahlung zu bringen. 5.4. Soweit von der/dem Erziehungsberechtigten eine solche 5. Önerő 5.1. A szülő/gondviselő vállalja, hogy - amennyiben nem mentesül a személyes hozzájárulás megfizetésének terhe alól - megfizeti a szövetségi kormány által a digitális terminálért fizetett ár 25%-ának megfelelő összegű saját hozzájárulást (önerő). 5.2. A saját hozzájárulás (önerő) az Általános Szerződési Feltételek elfogadásával válik fizetésre esedékessé. 5.3. A fizetési kötelezettség teljesítése érdekében a szülő/gondviselő a szövetségi kormány által rendelkezésre bocsátott fizetési szolgáltatással utasítja bankját vagy hitelkártyatársaságát, hogy az haladéktalanul fizesse be a szövetségi kormánynak a saját hozzájárulást (önerőt). 5.4. Ha szülő/gondviselő ilyen utasítást nem tud adni, akkor az Általános
Eigenanteil. Nähere Regelungen ergeben sich aus der Satzung.
Eigenanteil. 5.1. Die/der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich zur Zahlung des Eigenanteils in Höhe von 25 % des vom Bund für das digitale Endgerät bezahlten Preises, soweit diese/dieser nicht von der Verpflichtung zur Leistung des Eigenanteils befreit ist. 5.2. Der Eigenanteil wird mit Zustimmung 5. Частка власної участі 5.1. Батько/мати або особа, яка їх замінює, зобов'язується сплатити частку власної участі в розмірі 25 % оплаченої федерацією вартості цифрового кінцевого пристрою, за винятком випадків, коли він/вона має право на звільнення від обов'язкової сплати частки власної участі. 5.2. Обов'язок сплати частки власної
Eigenanteil. 10.1. Der Leistungserbringer hat den Versicherten bei der Abgabe von Hilfsmitteln, die einen Gebrauchsgegenstand beinhalten oder ersetzen, vor Leistungsinanspruch- nahme über den zu leistenden Eigenanteil zu informieren.