Common use of Beförderung von Tieren und Sachen Clause in Contracts

Beförderung von Tieren und Sachen. Tiere und Sachen werden im VRR gemäß Artikel 9.1 und 9.3 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert. Eine Ausnahme bilden Fahrräder. Hierzu sind ZusatzTickets je Fahrt und mitgenommenes Fahrrad, soweit die Tarifbestimmungen zu einzelnen Tickets nichts Anderes angeben, zu lösen. Als Fahrräder gelten grundsätzlich alle zweirädrigen Konstrukti- onen. Fahrräder, die aufgrund ihrer Konstruktion zusammengeklappt werden, sowie Einräder werden als Gepäck nach Maßgabe des Artikels 9.1 der Beförderungsbedingungen unentgelt- lich befördert.

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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen

Beförderung von Tieren und Sachen. Tiere und Sachen werden im VRR gemäß Artikel 9.1 und 9.3 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert. Eine Ausnahme bilden Fahrräder. Hierzu sind ZusatzTickets je Fahrt und mitgenommenes Fahrrad, soweit die Tarifbestimmungen zu einzelnen Tickets nichts Anderes anderes angeben, zu lösen. Als Fahrräder gelten grundsätzlich alle zweirädrigen Konstrukti- onenKonstruktionen. Fahrräder, die aufgrund ihrer Konstruktion zusammengeklappt werden, sowie Einräder werden als Gepäck nach Maßgabe des Artikels 9.1 der Beförderungsbedingungen unentgelt- lich unentgeltlich befördert.

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Samples: Tarifbestimmungen

Beförderung von Tieren und Sachen. Tiere und Sachen werden im VRR gemäß den Bestimmungen in Artikel 9.1 und 9.3 9 der Beförderungsbedingungen (entspricht im Handbuch der Ziffer 1.9) unentgeltlich befördert. Eine Ausnahme bilden Fahrräder. Hierzu sind ZusatzTickets je Fahrt und mitgenommenes mitgenommenem Fahrrad, soweit die Tarifbestimmungen zu einzelnen Tickets nichts Anderes anderes angeben, zu lösen. Als Fahrräder gelten grundsätzlich alle zweirädrigen Konstrukti- onenKonstruktionen. Fahrräder, die aufgrund ihrer Konstruktion zusammengeklappt werden, sowie Einräder werden als Gepäck nach Maßgabe des Artikels 9.1 9.4 der Beförderungsbedingungen unentgelt- lich (entspricht im Handbuch der Ziffer 1.9.4) unentgeltlich befördert.

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Samples: Tarifbestimmungen