Common use of Beginn, Dauer und Höhe des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Beginn, Dauer und Höhe des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1 beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adop- tierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption; er gilt für die Dauer von einem Jahr. Der Ehegatte und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind je- weils mit den für Sie vereinbarten Versicherungs- summen für den Invaliditätsfall versichert, maximal jedoch mit den nachstehenden Versicherungssum- men: 100.000 EUR für die Leistungsart Invaliditäts- Kapitalleistung und 1.000 EUR für die Leistungsart Unfallrente.

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Beginn, Dauer und Höhe des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1 beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adop- tierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption; er gilt für die Dauer von einem Jahr. Der Ehegatte und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind je- weils mit den 50 % der für Sie vereinbarten Versicherungs- summen Versiche- rungssummen für den Invaliditätsfall versichert, maximal jedoch mit den nachstehenden Versicherungssum- menVersiche- rungssummen: 100.000 50.000 EUR für die Leistungsart Invaliditäts- Kapitalleistung und 1.000 500 EUR für die Leistungsart Unfallrente.

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