Beginn, Dauer und Höhe des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1 beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adop- tierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption; er gilt für die Dauer von einem Jahr. Der Ehegatte und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind je- weils mit den für Sie vereinbarten Versicherungs- summen für den Invaliditätsfall versichert, maximal jedoch mit den nachstehenden Versicherungssum- men: 100.000 EUR für die Leistungsart Invaliditäts- Kapitalleistung und 1.000 EUR für die Leistungsart Unfallrente.
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Beginn, Dauer und Höhe des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1 beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adop- tierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption; er gilt für die Dauer von einem Jahr. Der Ehegatte und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind je- weils mit den 50 % der für Sie vereinbarten Versicherungs- summen Versiche- rungssummen für den Invaliditätsfall versichert, maximal jedoch mit den nachstehenden Versicherungssum- menVersiche- rungssummen: 100.000 50.000 EUR für die Leistungsart Invaliditäts- Kapitalleistung und 1.000 500 EUR für die Leistungsart Unfallrente.
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