Kündigung bei Beitragserhöhung. G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach K.1 bis K.4 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist so- fort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens ei- nen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Kündigung bei Beitragserhöhung. G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach J.1 bis J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Kündigung bei Beitragserhöhung. G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach J.1 bis J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk- sam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bei- tragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungs- recht hin. Zusätzlich machen wir bei einer Beitragserhö- hung nach J.3 den Unterschied zwischen bisherigem und neuem Beitrag kenntlich.
Kündigung bei Beitragserhöhung. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach J.1 bis J.4.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. G.2.8 Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des Fahrzeugs Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach K.5 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kündigung bei Beitragserhöhung. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach J.1 bis J.3 sowie J.5 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung bei Ihnen kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk- sam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach K.5 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kündigung bei Beitragserhöhung. G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach
Kündigung bei Beitragserhöhung. Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpassungs- rechts nach Ziffer 4.6.5.1 den Beitrag für die Hilfe- leistungen, können Sie die Vereinbarung über die Mitversicherung der Hilfeleistungen gemäß Zif- fer 4.6.6 kündigen. Wir teilen Ihnen die Beitragser- höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Kündigung bei Beitragserhöhung. Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpassungs- rechts nach Ziffer 4.7.6.1 den Beitrag für die Famili- enhilfe, können Sie die Vereinbarung über die Mit- versicherung der Familienhilfe gemäß Ziffer 4.7.7 kündigen. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spä- testens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Kündigung bei Beitragserhöhung. Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag nach J.1 erhö- hen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben. Sie ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir informieren Sie über die Beitragserhöhung in Textform spätestens einen Monat bevor sie wirksam wird. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Kündigungsrecht bei geänderter Art und Verwendung des Fahrzeugs Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach K.5 ändert und wir deshalb den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung infor- miert haben. Wir informieren Sie über die Beitragserhöhung in Textform. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Wollen Sie während der Vertragslaufzeit auf eine Leistungserweiterung (Kasko SELECT, Rabattschutz oder Kasko PLUS) verzichten, führen wir Ihren Versicherungsvertrag im geänderten Umfang fort. Die Änderung gilt nur für die Zukunft. Eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich. Kasko SELECT, Rabattschutz und Kasko PLUS Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs
Kündigung bei Beitragserhöhung. G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechtes nach K.1 bis K.4 den Bei- trag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monates nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. G.2.8 Statt zu kündigen, können Sie bei einer Beitragserhöhung verlangen, dass der Ver- sicherungsvertrag auf den Deckungsumfang und den Tarif wie bei einem neu abge- schlossenen Vertrag umgestellt wird, sofern die Voraussetzungen für die Anwend- barkeit dieses Tarifes erfüllt sind. In der Kaskoversicherung können Sie außerdem verlangen, dass der Versicherungsvertrag mit einer Selbstbeteiligung fortgeführt bzw. eine vereinbarte Selbstbeteiligung geändert wird. Für umgewandelte Verträge gelten die Beiträge und Bedingungen wie bei einem Neuabschluss.