Beginn des Versicherungsschutzes bei Neugeborenen und Adoptivkindern. (1) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse ab der Geburt. • Ein Elternteil ist zur Zeit der Geburt bei uns versichert. • Wir erhalten die Anmeldung zur Versicherung des Kindes spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt. • Die Versicherung erfolgt rückwirkend ab Geburt.
Appears in 8 contracts
Samples: www.ihre-zahnzusatzversicherung.de, www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de
Beginn des Versicherungsschutzes bei Neugeborenen und Adoptivkindern. (1) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse ab der Geburt. Voraussetzungen: • Ein Elternteil ist zur Zeit der Geburt bei uns versichert. • Wir erhalten die Anmeldung zur Versicherung des Kindes spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt. • Die Versicherung erfolgt rückwirkend ab Geburt.
Appears in 1 contract
Samples: www.todentta.de