Beginn des Versicherungsschutzes bei Neugeborenen und Adoptivkindern. (1) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse ab der Geburt. • Ein Elternteil ist zur Zeit der Geburt bei uns versichert. • Wir erhalten die Anmeldung zur Versicherung des Kindes spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt. • Die Versicherung erfolgt rückwirkend ab Geburt. (2) Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als der des am höchsten oder umfassendsten versicherten Elternteils. Der Versicherungsschutz umfasst dabei innerhalb des gewählten Tarifs auch Geburtsschäden, angeborene Krank- heiten und andere körperliche Beeinträchtigungen. Dies können beispielsweise Behinderungen sein. (3) Die Adoption steht der Geburt eines Kindes gleich. Bei Adoptionen beginnt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Adoption. • Wir erhalten die Anmeldung des Kindes zur Versicherung rückwirkend ab Adoptionsbeginn, spätestens 2 Mo- nate nach dem Tag der Adoption • das Kind ist bei der Adoption noch minderjährig. Da bei einer Adoption ein erhöhtes Risiko für Vorerkrankungen bestehen kann, dürfen wir mit Ihnen einen Risikozu- schlag vereinbaren. Dieser Risikozuschlag beträgt maximal 100 %.
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Samples: Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes bei Neugeborenen und Adoptivkindern. (1) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse ab der Geburt. Voraussetzungen: • Ein Elternteil ist zur Zeit der Geburt bei uns versichert. • Wir erhalten die Anmeldung zur Versicherung des Kindes spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt. • Die Versicherung erfolgt rückwirkend ab Geburt.
(2) Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als der des am höchsten oder umfassendsten versicherten Elternteils. Der Versicherungsschutz umfasst dabei innerhalb des gewählten Tarifs auch Geburtsschäden, angeborene Krank- heiten Krankheiten und andere körperliche Beeinträchtigungen. Dies können beispielsweise Behinderungen sein.
(3) Die Adoption steht der Geburt eines Kindes gleich. Bei Adoptionen beginnt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Adoption. Voraussetzungen: • Wir erhalten die Anmeldung des Kindes zur Versicherung rückwirkend ab Adoptionsbeginn, spätestens 2 Mo- nate Monate nach dem Tag der Adoption und • das Kind ist bei der Adoption noch minderjährig. Da bei einer Adoption ein erhöhtes Risiko für Vorerkrankungen bestehen kann, dürfen wir mit Ihnen einen Risikozu- schlag Risikozuschlag vereinbaren. Dieser Risikozuschlag beträgt maximal 100 100%.
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