Common use of Beginn und Ende der Wechseloptionen Clause in Contracts

Beginn und Ende der Wechseloptionen. Die für eine Wechseloption zu erfüllende Versicherungsdauer beginnt für eine versicherte Person in dem entsprechenden Tarif CP für Nr. 4.1.2 bzw. in den Tarifen EP, CP, MP, TN für Nr. 4.1.3 - mit erstmaligem Beginn der Versicherung in dem entsprechenden Tarif, sofern die versicherte Person mindestens das Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr) erreicht hat und nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx versichert ist oder - mit Erreichung des Alters 16, wenn die Versicherung nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx fortgeführt wird bzw. - nachdem die Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx geendet haben mit Fortführung der Versicherung. Die Wechseloption entfällt mit Erreichung des Alters 51. Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (siehe § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif CP, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.

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Beginn und Ende der Wechseloptionen. Die für eine Wechseloption zu erfüllende Versicherungsdauer beginnt für eine versicherte Person in dem entsprechenden Tarif CP MP für Nr. 4.1.2 bzw. in den Tarifen EP, CP, MP, TN für Nr. 4.1.3 - mit erstmaligem Beginn der Versicherung in dem entsprechenden Tarif, sofern die versicherte Person mindestens das Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr) erreicht hat und nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx versichert ist oder - mit Erreichung des Alters 16, wenn die Versicherung nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx fortgeführt wird bzw. - nachdem die Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx geendet haben mit Fortführung der Versicherung. Die Wechseloption entfällt mit Erreichung des Alters 51. Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (siehe § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif CPMP, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.

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Beginn und Ende der Wechseloptionen. Die für eine Wechseloption zu erfüllende Versicherungsdauer beginnt für eine versicherte Person in dem entsprechenden betreffenden Tarif CP EP für Nr. 4.1.2 bzw. in den Tarifen EP, CP, MP, TN für Nr. 4.1.3 - mit erstmaligem Beginn der Versicherung in dem entsprechenden Tarif, sofern die versicherte Person mindestens das Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr) erreicht hat und nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx versichert ist oder - mit Erreichung des Alters 16, wenn die Versicherung nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx fortgeführt wird bzw. - nachdem die Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx geendet haben haben, mit Fortführung der Versicherung. Die Wechseloption entfällt mit Erreichung des Alters 51. Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (siehe § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif CPEP, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.

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Beginn und Ende der Wechseloptionen. Die für eine Wechseloption zu erfüllende Versicherungsdauer beginnt für eine versicherte Person in dem entsprechenden Tarif CP MP für Nr. 4.1.2 bzw. in den Tarifen EP, CP, MP, TN für Nr. 4.1.3 - mit erstmaligem Beginn der Versicherung in dem entsprechenden Tarif, sofern die versicherte Person mindestens das Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr) erreicht hat und nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx versichert ist oder - mit Erreichung des Alters 16, wenn die Versicherung nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx fortgeführt wird bzw. - nachdem die Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx geendet haben mit Fortführung der Versicherung. Die Wechseloption entfällt mit Erreichung des Alters 51. Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (siehe § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif CPMP, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.

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