Common use of Beginn Clause in Contracts

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn); b. nicht vor der Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein zum bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. jedoch nicht vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn); b. und nicht vor der Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von Wartezeitendem Reiseantritt. Die Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reiseversicherung

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. a) nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsvertrages; b. b) nicht vor der Grenzüberschreitung Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, die Länder der versicherten Person ins AuslandEuropäischen Union sowie die Schweiz oder Liechtenstein; c. c) nicht vor Zahlung der Prämie; d. d) nicht vor Ablauf von evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung, Insurance Agreement

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsvertrages; b. nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bzw. Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten bezeichne- ten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsvertrages; b. nicht vor der Einreise bzw. Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Auslandin die Republik Öster- reich; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

Appears in 2 contracts

Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn)) nach Ablauf der Wartezeit, jedoch a. jedoch nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn); b. und nicht vor der Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von WartezeitenEinreise in das Aufenthaltsland.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung, Krankenversicherungsbedingungen

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt (VersicherungsbeginnVersicherungsbe- ginn), jedoch a. a) nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsvertra- ges; b. b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutsch- land bzw. Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. c) nicht vor Zahlung der Prämie; d. d) nicht vor Ablauf von evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn)) nach Ablauf der Wartezeit, jedoch a. jedoch nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn); b. und nicht vor der Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von WartezeitenEinreise in das Aufenthaltsland.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Krankenversicherung

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. a) nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsvertrages; b. b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. c) nicht vor Zahlung der Prämie; d. d) nicht vor Ablauf von evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsvertrages; b. nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bzw. Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von evtl. Wartezeiten.

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Samples: Insurance Agreement

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten bezeichne- ten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsvertrages; b. nicht vor der Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Ausschlaggebend ist hierbei der Eintritt des letzten oben angegebenen Ereig- nisses.

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Samples: Insurance Agreement

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsbeginn)Versicherungsver- trages; b. nicht vor der Grenzüberschreitung der versicherten Person Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bzw. Grenzüber- schreitung ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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Samples: Insurance Agreement

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten bezeichne- ten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages bei einer ge- fälschten Polizze oder Betrug bzw. Zustandekommen unter strafrechtlich relevanten Verhaltens (Vertragsbeginnzum Zustandekommen des Vertrages vgl. § 2 Ziff. 2); b. nicht vor der Einreise bzw. Grenzüberschreitung der versicherten Person ins Auslandin die Republik Öster- reich; c. nicht vor Zahlung der Prämie; d. nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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Samples: Insurance Agreement