Mietzins. 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Leistungsschein.
3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %.
3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand, der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten.
3.4 Die Miete ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats frei Zahlstelle ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Leistungsschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages.
3.5 Die Zahlung der Miete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist.
3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
3.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter den Vertrag durch Kündigung fristlos beenden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3.8 Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schade...
Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Mieter gerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hat.
Mietzins. 1. Der vom Mieter geschuldete Xxxxxxxx bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend: „Tagesmietzins“) auf der Grundlage der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste von BVS. Dem Tagesmietzins liegt die normale Schichtzeit von bis zu acht Betriebsstunden zugrunde. Überschreitet der Mieter diese tägliche Schichtzeit, berechnet BVS dem Mieter zusätzlich für jede weitere Stunde 1/8 des geltenden Tagessatzes. Eine Unterschreitung der täglichen Schichtzeit ist von BVS nicht auszugleichen. Fallen Wochenendtage (Sa. - So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter an diesen Tagen den Mietgegenstand nicht benutzt. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand auch an Wochenendtagen bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der vorstehenden Sätze 1 - 4 geschuldet. Die vorstehenden Sätze 2 - 6 gelten nicht für die Anmietung von Raumsystemen.
2. Sämtliche von BVS genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Der Mietzins ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für Transport, Montage, Befestigung, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung und Versicherung (vgl. Ziffer XIV.) des Mietgegenstandes stellt BVS gesondert in Rechnung (nachfolgend: „Nebenkosten“).
Mietzins. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit für die zeitweise Überlassung der Software oder Hardware (Miete), bzw. der Bereitstellung der IT-Infrastruktur ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Mietzins. 8. Leie
8.1 Es gelten die auf der Website für den Lkw-Stellplatz mitgeteilten Preise.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den vollen Mietzins auch dann zu zah- len, wenn er einen gemieteten und nicht vereinbarungsgemäß stornierten Lkw-Stellplatz nicht oder nicht vollständig nutzt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses entfällt, wenn der Kunde einen Ersatzmieter stellt.
8.3 LOGPAY erhebt eine Bearbeitungsgebühr bei Stellung eines Er- satzmieters. Die Höhe dieser Gebühr ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
8.1. Prisene som angis på nettstedet for parkeringsplassen for lastebiler er gjeldende.
8.2. Kunden er forpliktet til å betale full leieavgift selv om vedkommende ikke, eller kun delvis, benytter seg av en parkeringsplass for lastebiler som leies og ikke er sagt opp i henhold til avtalen. Plikten til å betale leie gjelder ikke dersom kunden stiller med en erstatningsleietaker.
8.3. LOGPAY fakturerer et ekspedisjonsgebyr hvis det oppgis en erstatningsleietaker. Summen er angitt i listen over priser og tjenester.
Mietzins. Der Mietzins ist monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu leisten, es sei denn, in dem Einzelmietvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Mietzins. Für die Wohnung mit der Ausstattungskategorie _A wird ein Hauptmietzins gemäß § 16 Abs 2 MRG von netto EUR /m² und Monat vereinbart. Im Falle eines Lagezuschlages bei einem Richtwertmietzins nach § 16 Abs 2 MRG, sind die hierfür maßgeblichen Umstände anzuführen: Sämtliche Mietzinsbestandteile in der Höhe von derzeit EUR (inklusive Umsatzsteuer gilt nur, wenn der Vermieter umsatzsteuerpflichtig ist) sind im Voraus jeweils am Fünften des Kalendermonats fällig. Es wird dAeumswMaihelter empfohlen, einen Abbuchungs- oder Dauerauftrag einzurichten. Hauptmietzins EUR Abzüglich 25% Befristungsabschlag Betriebskosten EUR EUR (allfällige) besondere Aufwendungen (z.B. Lift) EUR Warmwasser EUR USt. (10%) (nur bei USt-Pflicht) EUR (allfällige) Akontobeträge für: EUR Heizung EUR USt. (20%) (nur bei USt-Pflicht) EUR Die Summe aller Mietzinsbestandteile beträgt daher monatlich EUR Der oben festgesetzte Hauptmietzins von derzeit Euro monatlich wird wertgesichert vereinbart. Die Wertanpassung erfolgt vereinbarungsgemäß entsprechend der Veränderung der Richtwerte (alle zwei Jahre zum 1. April) im Sinne der Bestimmung des § 5 Richtwertgesetz. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Richtwert. Falls diese Wertsicherung im Sinne des Richtwertgesetzes nicht mehr angewendet werden kann, erfolgt die Wertsicherung entsprechend der Veränderungen des Verbraucherpreisindex 2010. Basis ist der Indexwert des Monats des Vertragsabschlusses, der Schwellenwert beträgt 5%. Somit können nur Indexveränderungen von mehr als 5% zu einer Anpassung führen. Bei Überschreitung des Schwellenwertes kommt die gesamte Veränderung zum Tragen. Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen ist stets die neue Indexzahl.
Mietzins a) Grundlage Der vereinbarte Mietzins gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 7 Stunden pro Tag, ohne Samstag und Sonntag, oder für die vereinbarte Anzahl von Einsätzen. Bei mehrschichtigem Betrieb oder einer grösseren Anzahl von Einsätzen ist ein Zuschlag zum vereinbarten Mietzins zu entrichten. Der Mietzins ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt oder das Mietobjekt vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird. Im vereinbarten Mietzins sind die Transport-, Montage-, Demontage-, Verpackungs- und Versicherungskosten nicht inbegriffen; diese werden zusätzlich berechnet. Bei Stundenmiete werden mindestens 2 Stunden pro Tag verrechnet.
b) Fälligkeit Der Mietzins ist, je nach Dauer des Mietvertrages und Vereinbarung der Parteien, ratenweise entweder wöchentlich oder monatlich im Voraus zu entrichten. Anderslautende Parteivereinbarungen für Mietverträge von kurzer Dauer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die erste Mietzinsrate wird in einer durch die Parteien zu bestimmender Höhe, zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft des Mietobjekts, zur Zahlung fällig. Ist eine Maschine nicht betriebsbereit oder nicht vertragskonform aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, so ist der Mietzins erst dann zu leisten, wenn der Vermieter diese Mängel behoben hat. Wenn nicht anderes abgemacht wurde, gelten die Zahlungskonditionen welche auf der Rechnung aufgedruckt sind. Im Regelfall sind dies 15 Tage nach Erhalt der Rechnung. Der Verzugszins ab der 2. Mahnung beträgt 5% vom Rechnungsbetrag. Beanstandungen oder Unstimmigkeiten zur Rechnung, müssen bis spätestens 5 Tage nach deren Erhalt, schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt.
c) Verzug Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung im Rückstand, und kommt er der Aufforderung des Vermieters, innerhalb der Frist von 10 Tagen den rückständigen Mietzins zu bezahlen nicht nach, so wird der Mietvertrag mit Ablauf dieser Frist aufgelöst. Spricht der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag aus, so hat der Mieter das Mietobjekt unverzüglich dem Vermieter zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung sowie allfällige weitere damit verbundene Spesen zu Lasten des Mieters gehen. Der Mieter bleibt zur Bezahlung des Mietzinses bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer verpflichtet; der Vermieter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch anderweitige...
Mietzins. Leistungen gemäß Ziffer 1.2 bis Ziffer 1.5 sind im Mietzins enthalten; dies gilt auch für Ziffer 1.6, sofern die Installation einzelvertraglich verein- bart ist.
Mietzins. F.4.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Software und deren Aufrechterhaltung in vertragsgemäßem Zu- stand. Weitergehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.