Beginn und Dauer Musterklauseln

Beginn und Dauer. 18.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Par- teien in Kraft, soweit in der Vertragsurkunde kein anderer Beginn genannt ist. Er wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Beginn und Dauer. Soweit im relevanten Einzelvertrag keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, tritt der jeweilige Vertrag mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Der Kunde akzeptiert, dass gleichzeitig mit dem Lizenz- ein Pflege- und Supportvertrag abgeschlossen werden muss. Die fixe Laufzeit für Lizenz- und Pflege-Verträge ist im jeweiligen Einzelvertrag festgehalten. Kommt es während der fixen Laufzeit oder der Dauer einer Vertragsverlängerung zu einer Erhöhung der installierten Anzahl von Software oder kommen andere Arten von Software hinzu, muss der Kunde diese unverzüglich bezahlen (Lizenz- und rückwirkende Pflegegebühr). Nach Beendigung des Vertrages muss der Kunde einen Nachweis erbringen über die Deaktivierung oder Nichtnutzung bzw. Löschung der Software und aller Sicherungskopien und Backups.
Beginn und Dauer. 2.2.3.1 Die Unfallrente zahlen wir - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, - monatlich im Voraus.
Beginn und Dauer. Der Spezialversicherungsvertrag läuft zu den darin festgesetzten Daten und erlischt ohne weiteres nach Ablauf bzw. Kündigung.
Beginn und Dauer. 1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; es kann nur beiderseits bis zum 15. eines jeden Monats zum Ende des Monats schriftlich aufgekündigt werden.
Beginn und Dauer. Der Lehrgang beginnt voraussichtlich im November 2023. Der Lehrgang „Handel/Retail Management“ umfasst inkl. Aufbaukurs 540 Unterrichtsstunden inkl. ASW-Prüfungen und endet im September/Oktober 2025 (in Abhängigkeit der Prüfungstermine der IHK-Saarland). ASW gGmbH; Zum Eisenwerk 2; 00000 Xxxxxxxxxxx Vorlesungen finden an maximal zwei Tagen in der Woche statt. Reguläre Vorlesungstermine sind • dienstags von 17.30 Uhr bis 20.45 Uhr • freitags von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr • samstags von 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr Vorlesungstermine können (z.B. wegen Krankheit eines Dozenten) kurzfristig verschoben werden. Während den amtlichen Schulferien (Saarland) finden in der Regel keine Vorlesungen statt.
Beginn und Dauer. (1) Mit Wirkung vom ……………………… wird Frau/ Herr …………..………………………… als Weiterbildungsassistentin/ Weiterbildungsassistent in der Praxis von Frau/ Herrn …………..…………………………… beschäftigt. Zwischen den Parteien bestand bisher kein Arbeitsvertrag.
Beginn und Dauer. Die Unfallrente zahlen wir rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, monatlich im Voraus. Die Unfallrente zahlen wir bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tod der versicherten Person. Die Unfallrente endet ferner zum Ende des Monats, in dem eine nach § 8 (5) vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50% bzw. 70% gesunken ist.
Beginn und Dauer. Das aufgrund der coronabedingten Verschiebung nun ein- bis zweiwöchige Schülerbetriebspraktikum der Realschule Heessen findet im Jahrgang 9 statt. Für den aktuellen Jahrgang ist der Zeitraum nun auf den 21.06.2021 bis 2.07.2021 verschoben.
Beginn und Dauer. Der Bezug von Eltern-Spar-Karten kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der entspre- chende Bestellschein mit SEPA-Lastschriftmandat bei der Ausgabe- stelle vorliegt. Der Abonnementvertrag kommt vorbehaltlich einer po- sitiv ausgefallenen Bonitätsprüfung mit Zusendung der Fahrkarten zu- stande und besteht mit dem Unternehmen, das die Karten ausgibt. Eltern-Spar-Karten müssen monatlich bezahlt werden. Der monatliche Einzugsbetrag ist im Voraus in einer Summe zu entrichten. Dazu muss das ausgebende Unternehmen ermächtigt werden, diesen Be- trag bis auf weiteres vom Girokonto eines Geldinstitutes einzuziehen. Der Kunde verpflichtet sich, ab jedem 15. des Vormonats den monat- lichen Einzugsbetrag auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten. Das SEPA-Lastschriftmandat schließt das Einverständnis zur Erhöhung o- der Verringerung des monatlichen Einzugsbetrags bei Tarifänderun- gen (siehe Nr. 5.12.5) oder bei Änderungen des räumlichen Geltungs- bereiches der Fahrkarten (siehe Nr. 5.12.3) gegenüber dem kontofüh- renden Kreditinstitut ein. Das Abonnement gilt für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate. Bei der Verlängerung sind notwendige Nachweise erneut vorzulegen. Werden diese nicht erbracht, so werden Eltern-Spar-Karten als per- sönliche Abokarten mit monatlicher Zahlweise weitergeführt und die ggf. erfolgte Ausgabe unentgeltlicher Schülermonatskarten entfällt.