Beginn. Die Teilnahme am AOK-FacharztProgramm wird zum Beginn eines Quartals wirksam (1. Jan. / 1. April / 1. Juli oder 1. Okt.). Über Ihren individuellen Starttermin informiert Sie ein Begrüßungsschreiben der AOK Baden-Württemberg. Damit die Teilnahme zum nächsten Quartal möglich ist, muss die Teilnah- meerklärung bis zum 1. Tag im zweiten Monat des Vorquartals bei der AOK Baden-Württemberg ein- gegangen sein. • Eingang der Teilnahmeerklärung bei der AOK am 15. Jan. 🡪 Beginn am 1. April; • Eingang der Teilnahmeerklärung bei der AOK am 15. Feb. 🡪 Beginn am 1. Juli
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie, Versorgungsvertrag