Beginn. Der zwischen Versicherungsunternehmen und Verbraucher geschlossene Vertrag kommt – soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde – frühestens durch ausdrückliche Annahme oder Übersendung des Versicherungsscheins zustande.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen