Common use of BEGLEITGRUPPE UND SCHLICHTUNGSSTELLE Clause in Contracts

BEGLEITGRUPPE UND SCHLICHTUNGSSTELLE. 1. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung dieses Kollektivvertrages wird eine Schlichtungsstelle errichtet. Diese Schlichtungsstelle kann seitens der Arbeitgeberinnen von den zuständi- gen Kammerorganisationen, seitens der Angestellten von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, angerufen werden. Diese Schlichtungsstelle hat bei Fragen zur Auslegung dieses Kollektivvertrages innerhalb von 3 Monaten zu- sammenzutreten. Die Schlichtungsstelle besteht aus 3 Vertreterinnen der Arbeitgeberinnen und 3 Vertre- terinnen der Angestellten. Betrifft der Spruch der Schlichtungsstelle eine besondere Branchengruppe, so ist dies bei der Zusammensetzung der Schlich- tungsstelle sowohl von der Arbeitgeberinnen- als auch von der Angestelltenseite durch die Beiziehung je ei- ner Vertreterin der betreffenden Branche entspre- chend zu berücksichtigen. Die Vorsitzende wird abwechselnd je Sitzung aus den Reihen der Arbeitgeberinnen und Angestellten ge- wählt und hat nur eine Stimme. Die Schlichtungsstelle ist nur bei Anwesenheit aller Beisitzer beschlussfähig; es entscheidet die Stimmenmehrheit. Kann keine Eini- gung erzielt werden, dann unterwerfen sich beide Ver- tragspartner dem Schiedsspruch des Bundeseini- gungsamtes. 2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung am 8. Dezem- ber sollen von einer in jedem Bundesland zu errichten-

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

BEGLEITGRUPPE UND SCHLICHTUNGSSTELLE. 1. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung dieses Kollektivvertrages wird eine Schlichtungsstelle errichtet. Diese Schlichtungsstelle kann seitens der Arbeitgeberinnen von den zuständi- gen zuständigen Kammerorganisationen, seitens der Angestellten von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, GPA angerufen werden. Diese Schlichtungsstelle hat bei Fragen zur Auslegung dieses Kollektivvertrages innerhalb von 3 Monaten zu- sammenzutreten. Die Schlichtungsstelle besteht aus 3 Vertreterinnen der Arbeitgeberinnen und 3 Vertre- terinnen Vertrete- rinnen der Angestellten. Betrifft der Spruch der Schlichtungsstelle eine besondere Branchengruppe, so ist dies bei der Zusammensetzung der Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle sowohl von der Arbeitgeberinnen- als auch von der Angestelltenseite An- gestelltenseite durch die Beiziehung je ei- ner einer Vertreterin der betreffenden Branche entspre- chend entsprechend zu berücksichtigenberück- sichtigen. Die Vorsitzende wird abwechselnd je Sitzung aus den Reihen der Arbeitgeberinnen und Angestellten ge- wählt gewählt und hat nur eine Stimme. Die Schlichtungsstelle ist nur bei Anwesenheit aller Beisitzer beschlussfähig; es entscheidet ent- scheidet die Stimmenmehrheit. Kann keine Eini- gung Einigung erzielt werden, dann unterwerfen sich beide Ver- tragspartner Vertrags- partner dem Schiedsspruch des Bundeseini- gungsamtesBundeseinigungsamtes. 2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung am 8. Dezem- ber Dezember sollen von einer in jedem Bundesland zu errichten-errichtenden, paritätisch besetzten Schlichtungsstelle geklärt wer- den. Diese Schlichtungsstelle besteht aus zwei Vertreterinnen der Arbeitgeberinnen und zwei Vertreterinnen der Angestellten. 3. Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine gemeinsame Beobachtung und Evaluierung in das neue Beschäftigungsgruppenschema durch eine Begleitgruppe. Diese Begleitgruppe besteht aus je 2 – 4 Personen, die einerseits von der Bundessparte Handel und andererseits von der Gewerkschaft GPA genannt werden. Aufgabe dieser Begleitgruppe ist es, Anfragen zur Einstufung zu bearbeiten, bei Differenzen auf betrieblicher Ebenezu vermitteln, die praktische Handhabbarkeit und die Auswirkungen auf Betriebsabläufe und Arbeitneh- merinnen zu dokumentieren und daraus notwendige Änderungsmaßnahmen abzuleiten und zu vereinbaren. 4. Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine gemeinsame Evaluierung der Regelungen zur Viertagewo- che, Altersteilzeit und Bildungskarenz bis Ende 2022. Dabei wird die praktische Handhabbarkeit und die Aus- wirkung auf Betriebsabläufe überprüft. Zur Optimierung der Regelungen werden darauf basierend notwen- dige Änderungsmaßnahmen entwickelt.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben

BEGLEITGRUPPE UND SCHLICHTUNGSSTELLE. 1. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung dieses Kollektivvertrages wird eine Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle errichtet. Diese Schlichtungsstelle kann seitens der Arbeitgeberinnen von den zuständi- gen Kammerorganisationenzuständigen Kam- merorganisationen, seitens der Angestellten von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, JournalismusJournalis- mus, Papier, angerufen werden. Diese Schlichtungsstelle hat bei Fragen zur Auslegung dieses Kollektivvertrages innerhalb von 3 Monaten zu- sammenzutreten. Die Schlichtungsstelle besteht aus 3 Vertreterinnen der Arbeitgeberinnen und 3 Vertre- terinnen Vertrete- rinnen der Angestellten. Betrifft der Spruch der Schlichtungsstelle eine besondere Branchengruppe, so ist dies bei der Zusammensetzung der Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle sowohl von der Arbeitgeberinnen- als auch von der Angestelltenseite An- gestelltenseite durch die Beiziehung je ei- ner einer Vertreterin der betreffenden Branche entspre- chend entsprechend zu berücksichtigenberück- sichtigen. Die Vorsitzende wird abwechselnd je Sitzung aus den Reihen der Arbeitgeberinnen und Angestellten ge- wählt gewählt und hat nur eine Stimme. Die Schlichtungsstelle ist nur bei Anwesenheit aller Beisitzer beschlussfähig; es entscheidet ent- scheidet die Stimmenmehrheit. Kann keine Eini- gung Einigung erzielt werden, dann unterwerfen sich beide Ver- tragspartner Vertrags- partner dem Schiedsspruch des Bundeseini- gungsamtesBundeseinigungsamtes. 2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung am 8. Dezem- ber Dezember sollen von einer in jedem Bundesland zu errichten-errichtenden, paritätisch besetzten Schlichtungsstelle geklärt wer- den. Diese Schlichtungsstelle besteht aus zwei Vertreterinnen der Arbeitgeberinnen und zwei Vertreterinnen der Angestellten. 3. Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren für die Dauer des Übergangs in das neue Beschäftigungsgruppen- schema eine gemeinsame Beobachtung und Evaluierung durch eine Begleitgruppe, die in regelmäßigen Ab- ständen tagt. Diese Begleitgruppe besteht aus je 2 – 4 Personen, die einerseits von der Bundessparte Handel und andererseits von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier genannt werden. Aufgabe dieser Begleitgruppe ist es, Anfragen zur Einstufung NEU zu bearbeiten, bei Differenzen auf betrieb- licher Ebene, insbesondere zum Umstiegsstichtag, zu vermitteln, die praktische Handhabbarkeit und die Aus- wirkungen auf Betriebsabläufe und Arbeitnehmerinnen zu dokumentieren und daraus notwendige Änderungs- maßnahmen abzuleiten und zu vereinbaren. 4. Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine gemeinsame Evaluierung der Regelungen zur Viertagewo- che, Altersteilzeit und Bildungskarenz bis Ende 2022. Dabei wird die praktische Handhabbarkeit und die Aus- wirkung auf Betriebsabläufe überprüft. Zur Optimierung der Regelungen werden darauf basierend notwen- dige Änderungsmaßnahmen entwickelt.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben

BEGLEITGRUPPE UND SCHLICHTUNGSSTELLE. 1. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung dieses Kollektivvertrages wird eine Schlichtungsstelle errichtet. Diese Schlichtungsstelle kann seitens der Arbeitgeberinnen von den zuständi- gen zuständigen Kammerorganisationen, seitens der Angestellten von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, GPA angerufen werden. Diese Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle hat bei Fragen zur Auslegung dieses Kollektivvertrages innerhalb von 3 Monaten zu- sammenzutretenzusammenzutreten. Die Schlichtungsstelle besteht aus 3 Vertreterinnen der Arbeitgeberinnen und 3 Vertre- terinnen Vertreterinnen der AngestelltenAngestell- ten. Betrifft der Spruch der Schlichtungsstelle eine besondere Branchengruppe, so ist dies bei der Zusammensetzung Zusammen- setzung der Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle sowohl von der Arbeitgeberinnen- als auch von der Angestelltenseite durch die Beiziehung je ei- ner einer Vertreterin der betreffenden Branche entspre- chend entsprechend zu berücksichtigen. Die Vorsitzende wird abwechselnd je Sitzung aus den Reihen der Arbeitgeberinnen und Angestellten ge- wählt gewählt und hat nur eine Stimme. Die Schlichtungsstelle ist nur bei Anwesenheit aller Beisitzer beschlussfähig; es entscheidet ent- scheidet die Stimmenmehrheit. Kann keine Eini- gung Einigung erzielt werden, dann unterwerfen sich beide Ver- tragspartner Vertrags- partner dem Schiedsspruch des Bundeseini- gungsamtesBundeseinigungsamtes. 2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung am 8. Dezem- ber Dezember sollen von einer in jedem Bundesland zu errichten-errichtenden, paritätisch besetzten Schlichtungsstelle geklärt werden. Diese Schlichtungsstelle besteht aus zwei Vertreterinnen der Arbeitgeberinnen und zwei Vertreterinnen der Angestellten. 3. Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine gemeinsame Beobachtung und Evaluierung in das neue Be- schäftigungsgruppenschema durch eine Begleitgruppe. Diese Begleitgruppe besteht aus je 2 – 4 Personen, die einerseits von der Bundessparte Handel und andererseits von der Gewerkschaft GPA genannt werden. Aufgabe dieser Begleitgruppe ist es, Anfragen zur Einstufung zu bearbeiten, bei Differenzen auf betrieblicher Ebene zu vermitteln, die praktische Handhabbarkeit und die Auswirkungen auf Betriebsabläufe und Arbeitnehmerinnen zu dokumentieren und daraus notwendige Änderungsmaßnahmen abzuleiten und zu vereinbaren. 4. Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren eine gemeinsame Evaluierung der Regelungen zur Viertagewo- che, Altersteilzeit und Bildungskarenz bis Ende 2022. Dabei wird die praktische Handhabbarkeit und die Aus- wirkung auf Betriebsabläufe überprüft. Zur Optimierung der Regelungen werden darauf basierend notwendige Änderungsmaßnahmen entwickelt.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben