Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung). A1-5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A1-5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf das Ein- oder Mehrfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. A1-5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. A1-5.4 Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung
Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung). A1-5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte ver- einbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädi- gungspflichtige Personen erstreckt.
A1-5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart verein- bart wurde, gilt: Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht Versiche- rungsjahres auf das Ein- oder Mehrfache Zweifache der vereinbarten verein- barten Versicherungssumme begrenzt.
A1-5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten einge- treten ist, wenn diese - diese
(1) auf derselben Ursache, - ,
(2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder - oder
(3) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
A1-5.4 Falls vereinbart, beteiligen Sie sich beteiligst Du Dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen Nach- trägen festgelegten Betrag (SelbstbeteiligungSelbstbe- teiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall Versiche- rungsfall die Versicherungssumme übersteigenüber- steigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen Versicherungssum- men angerechnet.
A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall Ver- sicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe Gesamt- höhe dieser Ansprüche.
A1-5.7 Haben Sie Hast Du an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt über- steigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme Ver- sicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis Ver- hältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung Verord- nung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt Zeit- punkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich Du Dich an laufenden Rentenzahlungen Rentenzah- lungen beteiligen müssenmusst, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme Versicherungs- summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme Restversiche- rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung Er- ledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Deinem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an EntschädigungsleistungEntschä- digungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior
Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung). A1-5.1 Unsere Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
A1-5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: Unsere Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf das Ein- oder Mehrfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
A1-5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (SerienschadenSerien- schaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese - diese
a) auf derselben Ursache, - ,
b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder - oder
c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
A1-5.4 Falls vereinbart, beteiligen Sie beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an unserer der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung Selbstbe- teiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. .
A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
A1-5.5 Unsere Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir trägt der Versi- cherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
A1-5.7 Haben Sie Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns vom Versicherer erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des VersicherungsfallsVersicherungsfalles. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssenmuss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme Rest- versicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
A1-5.8 Falls die von uns dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Ver- gleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, haben wir hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung