Common use of Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften Clause in Contracts

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, Dauerauftrag

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-kiel.de, www.psd-kiel.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnisvor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.apobank.de, www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnisvor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.suedwestbank.de, www.edekabank.de, www.cronbank.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnisvor dem im Datensatz der Lastschrift Last- schrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst mög- lichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger Zah- lungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Basis- Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Basis- Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform schriftlich erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.dz-privatbank.com, www.dz-privatbank.com

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform schriftlich erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.scharnhauserbank.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnisvor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform Schriftform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Die- se Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnisvor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens spätes- tens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leis- tungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen an- gegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber gegen- über dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.gls.de

Begrenzung und Nichtzulassung von Lastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- “Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de