Behandlung gewisser Durchlaufzahlungen und von Bruttoerträgen. Die Parteien verpflichten sich zur Zusammenarbeit, gemeinsam mit anderen Part- nern, zwecks Entwicklung eines praktikablen und wirksamen alternativen Ansatzes, um die angestrebten Ziele betreffend Quellensteuern auf ausländischen Durchlauf- zahlungen und auf Bruttoerträgen in einer Weise zu erreichen, die den Aufwand möglichst gering hält.
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