Behandlungspflicht. 9 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer, Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte, im Namen der Kurienversammlungen der niedergelassenen Ärzte der Landesärztekammern und SVS abgeschlos- senen Gesamtvertrages für Einzelordinationen vom 1.1.2020 idgF ist sinngemäß anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Bestimmung für den Vertragsarzt ergeben, der Vertragsgruppenpraxis zukommen.
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Behandlungspflicht. 9 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer, Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte, im Namen der Kurienversammlungen der niedergelassenen Ärzte der Landesärztekammern und SVS SVA abgeschlos- senen Gesamtvertrages für Einzelordinationen vom 1.1.2020 1.6.2010 idgF ist sinngemäß anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass die Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Bestimmung für den Vertragsarzt ergeben, der Vertragsgruppenpraxis zukommen.
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Samples: Sva Gruppenpraxengesamtvertrag