Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Behebung von Mängeln. Dieser Absatz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Salzburg AG entweder durch Verbesserung oder Austausch behoben. Preisminderung oder Vertragsauflösung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von zehn Werktagen bei der Salzburg AG schriftlich und detailliert angezeigt hat.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des xxxxx.xxx entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderungen werden ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Absatz 5.2 gilt nicht gegenüber Konsumenten. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des IP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleis- tungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von VB entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung wer den außer für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß §933b ABGB ist ausgeschlossen.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Firma IHAB OG entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminde- rungen werden ausgeschlossen. Ge- währleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Absatz 5.2 gilt nicht gegenüber Konsumen- ten. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b des Allge- mein Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlos- sen.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der fonira entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt. 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Behebung von Mängeln. 13.1. Falls der/die gemieteten Artikel bei der Lieferung mangelhaft ist/sind, stimmt Tjekvik nach Erhalt eines angemessenen dokumentarischen Nachweises vom Kunden über einen solchen Mangel zu, den Artikel zu reparieren oder den gemieteten Artikel innerhalb einer angemessenen Frist durch ein anderes Produkt desselben Typs und in einem einwandfreien Zustand zu ersetzen.
Behebung von Mängeln. Mängel sind in jedem Fall unverzüglich zu beheben. Treten während der laufenden Gewährleistungsfrist Mängel auf und können diese innerhalb angemessener Frist durch den Lieferanten nicht behoben werden, so kann die RUSTLER GRUPPE bei Vorliegen eines geringfügigen Mangels Preisminderung begehren. Ist der Mangel nicht geringfügig, kann die RUSTLER GRUPPE vom Vertrag im Hinblick auf den mangelhaften Teil oder zur Gänze zurücktreten (Wandlung). Ist eine Mängelbeseitigung durch einen Dritten möglich, so kann die RUSTLER GRUPPE diese Mängel auf Kosten des Lieferanten von einem Dritten beheben lassen. Insbesondere hat die RUSTLER GRUPPE diesbezüglich Anspruch auf Ersatz der tatsächlich angefallenen Mängelbeseitigungskosten und aller Aufwendungen für die Mängelaufnahmen und –rügen, Kontrolltätigkeiten nach erbrachter Mängelbeseitigung, allenfalls Suche von geeigneten Firmen und Anboteinholung im Zuge von erforderlichen Ersatzvornahmen, etc., soweit diese das Auftragsentgelt bzw. die Preisminderung übersteigen. Bei unbehebbaren Mängeln ist die RUSTLER GRUPPE berechtigt, die Abnahme zu verweigern und einen Deckungskauf vorzunehmen, d.h. die RUSTLER GRUPPE kann die Leistung bei einem Dritten beschaffen. Der Lieferant hat für sämtliche hieraus erwachsende Mehrkosten aufzukommen. Zahlungen der RUSTLER GRUPPE gelten nicht als Verzicht auf die Geltendmachung irgendwelcher der oben angeführten Ansprüche. Allfällige sonstige über die oben genannten Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche der RUSTLER GRUPPE bleiben davon unberührt.
Behebung von Mängeln. Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, kann der Kunde zunächst nur Verbesserung oder, wenn der Mangel nicht behebbar ist, Austausch verlangen. Wählt der Kunde Verbesserung, steht es mieX dennoch frei, ihrer Gewährleistungspflicht durch Austausch nachzukommen, wenn dadurch dem Kunden keine erheblich größeren Belastungen oder Unannehmlichkeiten entstehen als bei der Verbesserung. Kommt weder Verbesserung noch Austausch in Betracht, weil dies unmöglich ist oder dies für den mieX mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung (Rückabwicklung). Dasselbe gilt, wenn mieX die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, bei mieX liegenden Gründen unzumutbar sind. Ist der Kunde Unternehmer, so ist Preisminderung ausgeschlossen. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).