Behebung von Mängeln Musterklauseln

Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Behebung von Mängeln. Dieser Absatz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Salzburg AG entweder durch Verbesserung oder Austausch behoben. Preisminderung oder Vertragsauflösung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von zehn Werktagen bei der Salzburg AG schriftlich und detailliert angezeigt hat.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des xxxxx.xxx entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderungen werden ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Absatz 5.2 gilt nicht gegenüber Konsumenten. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von “Tele-Tec GmbH” entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung oder Wandlung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt. 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP (außer bei Verbrauchern im Sinne des KSchG) entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung werden außer für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Behebung von Mängeln. Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, kann der Kunde zunächst nur Verbesserung oder, wenn der Mangel nicht behebbar ist, Austausch verlangen. Wählt der Kunde Verbesserung, steht es mieX dennoch frei, ihrer Gewährleistungspflicht durch Austausch nachzukommen, wenn dadurch dem Kunden keine erheblich größeren Belastungen oder Unannehmlichkeiten entstehen als bei der Verbesserung. Kommt weder Verbesserung noch Austausch in Betracht, weil dies unmöglich ist oder dies für den mieX mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung (Rückabwicklung). Dasselbe gilt, wenn mieX die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, bei mieX liegenden Gründen unzumutbar sind. Ist der Kunde Unternehmer, so ist Preisminderung ausgeschlossen. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von VB entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung wer den außer für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß §933b ABGB ist ausgeschlossen.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Xxxx von NeoTel entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Wandlung oder Preisminderung werden außer für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Tagen bei NeoTel schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt ebenfalls nicht für Verbrauchergeschäfte.
Behebung von Mängeln. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des IP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleis- tungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Behebung von Mängeln. Ein Mangel gilt als behoben, wenn er unter identischen Umständen bei der Leistungserbringerin nicht mehr auftritt. Sofern die Leistungserbringerin einen unerheblichen oder erheblichen Mangel nicht beseitigen kann, so kann die Leistungsbezügerin einen Nachlass einfordern. Falls die Leistungserbringerin einen erheblichen Mangel auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigen kann und dadurch die Nutzung des Gesamtsystems für die Leistungsbezügerin unmöglich ist, so kann die Leistungsbezügerin den Vertrag ausserordentlich beendigen. Der Vertrag wird dabei auf den Zeitpunkt der ausserordentlichen Kündigung beendet.