Behinderung und Unterbrechung der Ausführung. 7.1 Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass ggf. andere am Einsatzort tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. 7.2 Glaubt sich der AN in der Ausführung seiner Leistung behindert hat er dies unverzüglich dem AG schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige wird vom AG geprüft und nur die, durch den AG bestätigte Behinderungszeiten berechtigen zur Berechnung von Fristverlängerungen. Die Anzeige allein berechtigt jedoch nicht zur Verlängerung der vertraglichen Ausführungsfristen. 7.3 Der AN ist verpflichtet, dem AG alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der AG mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der AN diese Arbeiten durchführen kann.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung. 7.1 Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass ggf. andere am Einsatzort tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
7.2 Glaubt sich der AN in der Ausführung seiner Leistung behindert hat er dies unverzüglich dem AG schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige wird vom AG geprüft und nur die, durch den AG bestätigte Behinderungszeiten berechtigen zur Berechnung von Fristverlängerungen. Die Anzeige allein berechtigt jedoch je- doch nicht zur Verlängerung der vertraglichen Ausführungsfristen.
7.3 Der AN ist verpflichtet, dem AG alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der AG mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der AN diese Arbeiten durchführen kann.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen