Subunternehmen Musterklauseln

Subunternehmen. Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versiche- rungsnehmers aus seinen sich aus der Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnis- sen und Tätigkeiten.
Subunternehmen. Der ÖWD ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auch an- dere gewerbliche Unternehmen heranzuziehen.
Subunternehmen. Der Infrastrukturpartner ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen unter vorheriger Benachrichtigung Subunternehmen einzusetzen. Der Endkunde kann den Einbezug eines Subunternehmens ohne Angabe von Gründen verweigern, es sei denn, der Infrastrukturpartner kann eine Leistung nachweisbar nicht ohne grössere Aufwendungen anders lösen.
Subunternehmen. Untervergaben an Dritte (Subunternehmer) darf der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers vorneh- men. In jedem Fall gelten Dritte nur als Erfüllungsgehilfen, auch wenn der Auftrag- nehmer den Dritten mit Einwilligung des Auftraggebers eingesetzt hat. Der Auftraggeber ist berechtigt, technische Auskünfte direkt bei Subunternehmern einzuholen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber entsprechende Ansprechpartner bei seinen Subunternehmern zu benennen.
Subunternehmen. Tsm ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung mit Subunternehmern zusammen- zuarbeiten oder Subunternehmer für Teilleistungen einzusetzen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande und die Verpflichtungen von tsm gegenüber dem Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen.
Subunternehmen. Aktuell werden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung folgende Subunternehmer beigezogen: Kaltura Europe Limited Maintenance und Support EU, UK, Israel, Singapur und Ukraine Vertragliche Absicherung Die oben aufgeführten Subunternehmen gelten mit der Nutzung der Dienstleistung durch die Organisation oder die Vertragspartei als genehmigt. SWITCH kann weitere Subunternehmung beiziehen. Bevor SWITCH eine neue Subunternehmung beizieht, informiert SWITCH die Organisation/Vertragspartei. Die Organisation/Vertragspartei hat das Recht, gegen den Beizug eines Subunternehmens schriftlich Widerspruch einzulegen. Ist die Organisation/Vertragspartei mit einer Subunternehmung nicht einverstanden, steht ihr ein fristloses Kündigungsrecht zu. SWITCH schliesst mit allen Subunternehmen Verträge ab, die ein dem vorliegenden Dienstleistungsbeschrieb und dem Dienstleistungsreglement bzw. den AGB gleichwertiges Datenschutzniveau garantieren.
Subunternehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt für die Leis- tungserbringung ganz oder teilweise Subunter- nehmen einzusetzen. Der Kunde wird auf Wunsch darüber informiert.
Subunternehmen. 1) Der Einsatz von Subunternehmen bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zu- stimmung vom jeweils zuständigen Einkauf der OQ.
Subunternehmen. 8.1. Der Einsatz von Subunternehmern als weiteren Auftragsverarbeiter ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber vorher zugestimmt hat.
Subunternehmen. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf stets der vorherigen Mitteilung an den Auftraggeber Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für das Verschulden der von ihm eingeschalteten Subunternehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.