Common use of Behinderungen der Anreise Clause in Contracts

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.dachsteinkoenig.at, www.urlaub-oetztal.at, www.aviagmuend.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 8.1. Kann der Vertragspartner bzw die Gäste am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb Bewirtungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.gasthaus-lang.at, www.alpenstubn.at, gasthof-haunschmid.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche außer- gewöhnliche Umstände (zB z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner Vertrags- partner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.vitalresort.at, www.vitalresort.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.latschthaya.at, rastbichlhof.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.ferienhaus-wallern.at, ibisstyleswien.com

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Der Vertragspartner ist jedoch verpflichtet, dem Xxxxxxxxxxx nach Möglichkeit unverzüglich vom Eintritt eines solchen Ereignisses zu informieren.

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Samples: www.sparesortstyria.com, www.sparesortstyria.com

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB z. B. extremer Schneefall, Hochwasser Hoch- wasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.alpenchalet-jungholz.de, www.alpenchalet-jungholz.de

Behinderungen der Anreise. 5.7 7. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer extre- mer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage Ta- ge der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.villa-anna.eu

Behinderungen der Anreise. 5.7 6.1. Kann der Vertragspartner bzw der Kunde am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb Modesalon erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlenden vereinbarten Termin wahrzunehmen. Es wird ihm ein Ersatztermin angeboten.

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Samples: www.flossmann.online

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.myalpstirol.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Der Vertragspartner ist jedoch verpflichtet, dem Xxxxxxxxxxx nach Möglichkeit unverzüglich vom Eintritt eines solchen Ereignisses zu informieren.

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Samples: www.graetzlhotel.com

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände höhere Gewalt (zB z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage den Tag der Anreise zu bezahlen., sofern der Vertragspartner

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Samples: www.hotel-schild.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer ex- tremer Schneefall, Hochwasser Hochwasser, behördliche Verfügungen oder Verordnung etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.wendelinus.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.6 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etcHöhere Gewalt) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.hotel-mittelpunkt.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.13 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.panevent.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 8.1. Kann der Vertragspartner bzw. die Gäste am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb Bewirtungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, z.B. Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.hotel-zollner.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare unvorher- sehbare außergewöhnliche Umstände Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für für die Tage der Anreise zu bezahlenbe- zahlen.

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Samples: dasgrambacher.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer extre- mer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage Ta- ge der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.berghuettn.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer zB. allseitige Straßensperre durch Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.boedele.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser Hochwasser, behördliche Verfügung oder Verordnung etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: www.hotel-munde.at

Behinderungen der Anreise. 5.7 5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche unvorherseh- bare aussergewöhnliche Umstände (zB z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

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Samples: gorfion.li